Reise- und Sicherheitsinformationen für Auswanderer & Langzeitreisende – tagesaktuell
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Von Reisen nach Saudi-Arabien wird dringend abgeraten.
Die Sicherheitslage in der Region bleibt höchst volatil; eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region einschließlich erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden.
Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen. Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine Waffenruhe bekannt gegeben.
Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt dennoch höchst volatil. Das Risiko einer kurzfristigen Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs sowie eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge bestehen unvermindert fort.
Von Reisen nach Saudi-Arabien wird dringend abgeraten.
Die Sicherheitslage in der Region bleibt höchst volatil; eine erneute Verschärfung der Sicherheitslage in der Region einschließlich erheblicher Einschränkungen des Flugverkehrs kann nicht ausgeschlossen werden.
Siehe Aktuelles
Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer
Obwohl die saudi-arabischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch. 2021 wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. 2023 wurde in Djidda ein Wachmann vor dem US-Generalkonsulat von einem Einzeltäter erschossen.
In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudi-arabische Sicherheitskräfte ums Leben.
In der Ostprovinz kam es in den letzten Jahren zu Auseinandersetzungen mit den lokalen Sicherheitsbehörden, insbesondere im Raum Qatif.
Nach wie vor kommt es zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen an der jemenitisch-saudi-arabischen Grenze.
Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.
Die Kriminalitätsrate bewegt sich auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Telefonbetrug ist weit verbreitet.
Es herrscht überwiegend Wüstenklima, in Meeresnähe eine hohe Luftfeuchtigkeit.
Starke Regenfälle können zwischen November und April auf trockenem Boden zu Überschwemmungen bis hin zu Sturmfluten und Verkehrsbehinderungen führen.
Siehe Aktuelles
Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad/Dammam, Riad/Al-Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften nach konservativem wahhabitischen Islamverständnis sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.
Informationen für Pilgerreisende bietet die "Nusuk"-Plattform. Weitere Informationen zu den aktuellen Bestimmungen zur Hadsch bietet das saudi-arabische Gesundheitsministerium.
Während der Hadsch Saison 2026 vom 13. April bis zum 31. Mai 2026 benötigen auch Einwohner Mekkas eine offizielle Genehmigung der zuständigen Behörden zum Betreten der Stadt. Personen ohne Genehmigung wird die Einreise verweigert, ausgenommen sind Personen mit einem Hadsch-Visum oder einer Arbeitsgenehmigung für die Heiligen Stätten (elektronisch über das „Absher Individuals“- und das „Mugeem-Portal“ ausgestellt und in die „Tasreeh“-Plattform integriert).
Die Ausstellung von Umrah-Genehmigungen über die Plattform „Nusuk“ wird bis zum 31. Mai 2026 ausgesetzt.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.
Homosexuelle Handlungen sind in Saudi-Arabien strafverfolgt und auch gesellschaftlich nicht akzeptiert.
Das saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia und ist (noch) kaum kodifiziert. Stockhiebe und sonstige Körperstrafen werden mit abnehmender Tendenz verhängt.
Das Filmen und Fotografieren in Regierungsgebäuden sowie von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden dennoch konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Filmen und Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.
Menschen sollten nicht ungefragt gefilmt oder fotografiert werden. Die Veröffentlichung von Videos und Fotos ohne Zustimmung der betroffenen Person kann mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Ein ausdrückliches Film- und Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen in Mekka und Medina.
Die sozialen Medien werden streng überwacht. In jüngerer Vergangenheit wurden zahlreiche – auch ausländische – Personen aufgrund als kritisch empfundener Äußerungen zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Auch das einfache Weiterleiten von Nachrichten mit politischen Inhalten oder das Weiterverbreiten als kritische empfundener Inhalte kann zu Verhaftungen und hohen Freiheitsstrafen führen.
Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar; für Drogendelikte kann die Todesstrafe verhängt werden.
Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.
Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.
Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudi-arabischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.
Landeswährung ist der saudi-arabische Riyal (SAR). Kreditkarten sind weit verbreitet, auch Kleinstbeträge können damit bezahlt werden. Bargeld kann an Geldautomaten mit Debit- (Girocard) und Bank- und Kreditkarten abgehoben werden. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von EUR und USD.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise bzw. der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.
Deutsche Staatsangehörige können ein Tourismus-Visum elektronisch vor Antritt der Reise als E-Visum beantragen.
Grundsätzlich ist auch die Beantragung eines „Visa on Arrival“ zu touristischen Zwecken möglich; es wird dazu geraten, rechtzeitig vor Reiseantritt ein Visum einholen.
Verbindliche Informationen zu Transitvisa sind ggf. bei der zuständigen saudi-arabischen Vertretung oder der jeweiligen Fluggesellschaft einzuholen. Aufgrund des Umstands, dass Saudi-Arabien sich erst in letzter Zeit zu einem Reise- und Transitland entwickelt, besteht teilweise noch Unsicherheit bei staatlichen Stellen und Airlines über die an saudi-arabischen Flughäfen anzuwendenden Vorschriften. Dies sollte bei Transitreisen berücksichtigt werden.
Visa für Aufenthalte zu anderen Zwecken, z.B. geschäftlicher oder journalistischer Art, werden durch die jeweilige saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt.
Geschäftsreisende benötigen ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudi-arabischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudi-arabischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch das Ministry of Investment. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.
Für mehrmalige Einreisen kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudi-arabischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die saudi-arabische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit saudi-arabischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Saudi-Arabien ausschließlich als Staatsangehörige Saudi-Arabiens behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den saudi-arabischen Gesetzen, sobald sie sich in Saudi-Arabien aufhalten (u.a. familienrechtliche Bestimmungen). Nach dortigem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (saudi-arabischen) Vaters nicht ausreisen.
Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Riad ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Ein- und Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000 SAR (ca. 12.000 EUR) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf der Webseite des saudi-arabischen Zolls erhältlich.
Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.
Bei illegaler Einfuhr schon geringer Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon, kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.
Bei Einfuhr und Ausfuhr sogenannter kontrollierter Medikamente mit Wirkstoffen gegen u. a. Schmerzen, Angstzustände oder ADHS-Symptome benötigen Reisende nach Saudi-Arabien seit dem 1. November 2025 eine elektronische Genehmigung der saudi-arabischen Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (SFDA). Die Genehmigung muss online vor der Einreise bzw. vor der Ausreise eingeholt werden. Eine abschließende Liste der betroffenen Wirkstoffe finden Sie auf der Webseite der SFDA.
Reisende, die mit einem oder mehreren Medikamenten, die die auf der Liste aufgeführten Wirkstoffe enthalten, nach Saudi-Arabien ein- bzw. aus Saudi-Arabien ausreisen möchten, ohne die erforderliche Genehmigung einzuholen, können bei der Zollkontrolle auf Probleme stoßen oder an der Ein- bzw. Ausreise gehindert werden.
Anträge auf Genehmigung können über das Controlled Drug System (CDS) unter folgendem Link nach Anlegen eines Traveller User Accounts eingereicht werden, siehe auch weitere Informationen zu diesem Thema.
Bei Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmungen kommen.
Für Auskünfte zur Einfuhr von Haustieren sollte die Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin kontaktiert werden. Grundsätzlich ist ein tierärztliches Zeugnis über Impfungen gegen diverse Krankheiten und einen guten Gesundheitszustand nötig, das von der Botschaft beglaubigt werden muss.
Bei direkter Einreise aus Deutschland sind in der Regel keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Im Rahmen von Hadsch/Umrah sind jedoch alle Reisenden ab einem Jahr verpflichtet eine Meningokokken-ACWY-Impfung, die mindestens zehn Tage vor Einreise verabreicht wurde, vorzuzeigen, siehe Gesundheit - Aktuelles.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 12 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien. Für Reisende aus Deutschland ist im Rahmen von Hadsch/Umrah mindestens eine Poliomyelitis-Impfung mit IPV empfohlen, siehe Gesundheit - Aktuelles.
Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien erhalten Sie bei den saudi-arabischen Behörden und der WHO.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
Dengueviren werden an der Westküste, inklusive der Hafenstadt Djidda, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
In Saudi-Arabien wurde Chikungunya-Fieber bisher in Djidda nachgewiesen. Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird.
Seit 2020 wurden keine autochthonen Fälle gemeldet. Seltene Fälle von autochthon übertragener Malaria können aufgrund von sporadischer Eintragung von Malaria in das Land und dem Vorhandensein von kompetenten Überträgermücken auftreten. Es wird keine Prophylaxe empfohlen.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko. In Saudi-Arabien sind HIV-Infektionen jedoch sehr selten.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.
Es kommen einige weitere durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionserkrankungen vor, die aber bei Reisenden insgesamt selten sind (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber, Filariose, Rift-Valley-Fieber).
Durch den Verzehr von nicht pasteurisierten Milchprodukten kann die bakterielle Infektionskrankheit Brucellose übertragen werden.
Die Wurmerkrankung Schistosomiasis (Bilharziose) ist in einigen Oasen, auch in der Umgebung von Riad, endemisch, siehe Schistosomiasis.
Insbesondere in größeren Städten wie Riad, Djidda und Yanbu besteht zwischenzeitlich eine Belastung durch Feinstaub sowie Sandverwirbelungen.
Die medizinische Versorgung ist in Riad, Djidda und Mekka gut. In anderen Landesteilen, auch in größeren Städten, ist das Niveau nicht immer verlässlich gesichert.
Für Ausländer sind nur private Gesundheitseinrichtungen frei zugänglich. Das staatliche Gesundheitswesen kann in der Regel nur in wirklichen Notfallsituationen und zur Erstbehandlung in Anspruch genommen werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
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China ist nicht direkt von der Krise im Nahen und Mittleren Osten betroffen. Dennoch wirken sich Luftraumsperrungen und der eingeschränkte Flugbetrieb (vor allem an den großen Drehkreuzen in den Golfstaaten) direkt auf Flugverbindungen von und nach China aus. Es werden allerdings in China weiterhin kommerzielle Flugverbindungen auch nach Europa angeboten.
Die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten bleibt volatil. Daher können auch weitergehende und längerfristige Einschränkungen des Flugverkehrs nicht ausgeschlossen werden.
Bis 31. Dezember 2026 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte bis zu 30 Tagen in die Volksrepublik China einreisen. Bei privater Unterkunft ist insbesondere die Registrierungspflicht zu beachten, siehe Einreise und Zoll - Visum.
Ausreisesperren gegen in China wohnhafte Ausländer (auch deutsche Staatsangehörige), können nicht ausgeschlossen werden. Ausreisesperren können insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in Zivil- und Strafverfahren verhängt werden, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.
Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region deutlich verschärft. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse, Züge) gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht.
Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in Städten bzw. an deren Zugangspunkten und Hauptverkehrsadern statt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Personen-, Pass- und Gepäckkontrollen an Zugangspunkten zu u.a. Märkten, Parks und öffentlichen Plätzen sind die Regel. Ausländische Reisende müssen bei Polizeikontrollen ihren Pass vorzeigen, ihre Telefonnummer angeben und sich fotografieren lassen. Mit eingehenden Befragungen durch Sicherheitskräfte, auch nach Einchecken in Hotels, muss gerechnet werden. Beim Fotografieren und Filmen, auch mit dem Smartphone, ist darauf zu achten, dass keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw. -installationen abgelichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer vorübergehenden Festnahme kommen. In Xinjiang kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Verhaftungen und Passentzug. Betroffen sind insbesondere Personen uigurischer Abstammung.
Demonstrationen sind ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden gleichwohl gelegentlich statt. Teilnehmer müssen ggf. mit ernsten rechtlichen Maßnahmen gegen sie rechnen.
Besonders bei Reisen in mehrheitlich von ethnischen Minderheiten bewohnten und an die Autonomen Regionen Xinjiang und Tibet angrenzenden Regionen kann es zu unverdeckter Beobachtung und Kontrolle ausländischer Reisender durch die lokalen Sicherheitsorgane kommen.
Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Onlineangebote (z. B. Google, Facebook, X, WhatsApp und andere) ist blockiert. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Es ist damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden, z.B. wenn diese in Hotelräumen zurückgelassen werden. Dies ist auch ohne die Kenntnis oder Zustimmung des Inhabers möglich.
Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gering und Gewaltakte sind sehr selten.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Raub z.B. von Smartphones sowie insbesondere verschiedenste Formen von Trickbetrügereien, Scams und überhöhte Kreditkartenabrechnungen und Preise für Dienstleistungen kommen jedoch vor.
Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Seit Herbst 2023 wurden aus unterschiedlichen Städten Messerangriffe auf Ausländer bekannt, bei denen es auch immer Verletzte gab.
Betrugsversuche erfolgen auch über das Telefon, wobei sich Anrufer teilweise als Polizei ausgeben.
Weite Teile Chinas liegen in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann. In den letzten Jahren ereigneten sich im Südwesten Chinas, insbesondere in der Provinz Sichuan, mehrere starke Erdbeben.
Das Klima ist im Norden kontinental, im Süden subtropisch.
Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis Oktober die Regel sind, verursachen in den Berglagen regelmäßig Erdrutsche mit Todesopfern.
Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Ausläufer von Taifunen erreichen aber auch den Norden und Nordosten Chinas und können dort zu Überschwemmungen führen.
Siehe Aktuelles
Es stehen ein gutes Inlandsflugnetz, teilweise sehr moderne Eisenbahnverbindungen (zum Teil mit Hochgeschwindigkeitszügen) sowie in großen Städten moderne U-Bahnen zur Verfügung. In allen größeren Städten gibt es zudem preisgünstige Taxis.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem wiederverschließbaren Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Batterien und Akkus (etwa für Fotoapparate) dürfen ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Die Mitnahme von Feuerzeugen und Streichhölzern ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten – dies gilt sowohl für das Handgepäck wie auch aufzugebendes Gepäck.
Ansonsten gelten die üblichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messer, Scheren etc.) im Handgepäck.
Die Visitenkarte des Hotels erleichtert den Rücktransport mit dem Taxi, wenn Reisende nicht über chinesische Sprachkenntnisse verfügen.
Der Straßenverkehr birgt sowohl in den Städten als auch außerhalb ein hohes Gefahrenpotenzial. Gründe dafür sind die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie eine oftmals unsichere oder sogar rücksichtslose Fahrweise.
Es gilt die Null-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar und wird streng geahndet. Bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Ausländern wird von diesen im Allgemeinen schuldunabhängig mindestens der Reisepass für unbestimmte Zeit einbehalten, womit ein Verlassen des Landes unmöglich wird.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis bieten die deutschen Auslandsvertretungen in China.
Homosexuelle Handlungen sind in China keine Straftat mehr. Die rechtliche Stellung und der rechtliche Schutz von LGBTIQ-Personen sind jedoch nicht geklärt, und es kann zu Diskriminierung im Alltag kommen. Grundsätzlich ist die Akzeptanz in den Metropolen höher ausgeprägt als in ländlichen Regionen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner sollten in der Öffentlichkeit aufgrund zum Teil fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz grundsätzlich diskret und zurückhaltend auftreten.
Die Einfuhr oder der Besitz schon geringer Mengen Drogen jeder Art, auch sog. Designerdrogen ebenso wie Khat, kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50 g Heroin oder 1 kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Auch gegen Ausländer verhängte Todesstrafen werden in China regelmäßig vollstreckt.
Gegen Ausländer kann u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt und der Reisepass von der Polizei einbehalten werden, wenn gegen sie eine Strafanzeige vorliegt oder eine Vernehmung als Zeuge in Frage kommt. Dies gilt auch in einem laufenden Zivilprozess. In der letzten Zeit werden länger andauernde Ausreisesperren auch bei zivilen Geschäftsstreitigkeiten verhängt, eine persönliche Anwesenheit bei einem Gerichtsprozess sollte daher kritisch geprüft werden.
Sofern Handelsgesellschaften oder andere Organisationen an einem Verfahren beteiligt sind, kann auch gegen deren gesetzlichen Vertreter oder gegen eine andere Person, die aus chinesischer Sicht für die Gesellschaft verantwortlich ist, eine Ausreisesperre verhängt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen bietet weitere Informationen über die Rechtsverfolgung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in China.
Polizeidienststellen können bei über 200 (teilweise weit interpretierbaren) Tatbeständen nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB (ca. 600 EUR), sondern auch bis zu 15 Tage Arrest ohne richterliches Urteil anordnen. Zu den Tatbeständen gehören u.a. die Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidriges Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum (auch der Konsum außerhalb Chinas kann verfolgt werden, wenn dieser z. B. noch anhand einer Haarprobe nachgewiesen wird), illegaler Aufenthalt usw. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt. Auch Verstöße gegen sehr weit auslegbare Gesetzgebung zu nationaler Sicherheit und Spionage werden streng verfolgt.
Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Videokameras und Smartphones sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Mobiltelefonverträge können vor Ort nur gegen Ausweis und Gesichtsscan abgeschlossen werden; von einer Auswertung vieler Nutzerdaten ist auszugehen.
Die Nutzung von sog. VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit Inkrafttreten Cybersicherheitsgesetzes verboten. Eine dauerhafte Sperrung der kommerziellen, auch nicht-chinesischen VPN-Anbieter zur Umgehung der Zensur ist bisher nicht erfolgt. Ein konkretes Datum, zu dem eine solche Sperre in Kraft treten soll, ist bisher nicht kommuniziert worden.
Auch wenn bislang keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Ausländer wegen der Nutzung von VPN-Diensten strafrechtlich verfolgt wurden, besteht dennoch potentiell jederzeit das Risiko einer Strafverfolgung auch mit vorläufiger Inhaftierung.
Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Deutsche Debitkarten (Girocard) sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Vielerorts werden internationale Kreditkarten nicht akzeptiert. In der Regel werden die meisten Zahlungen über gängige chinesische Apps wie Alipay oder Weixin Pay (im chinesischen Messenger WeChat integriert) geleistet.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Bei Einreise mit Visum müssen Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise in China noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei der visumsfreien Einreise müssen Reisedokumente mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Für die Einreise muss eine Einreiseerklärung ausgefüllt werden. Es wird empfohlen, hierfür das in elektronischer Form bereitgestellte Formular der chinesischen Einwanderungsbehörde (National Immigration Administration, NIA) zu verwenden.
Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum (Ausnahme bei visumsfreier Einreise, siehe weiter unten) ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.
An allen für Ausländer geöffneten Grenzen führen die chinesischen Grenzkontrollbehörden sukzessive Fingerabdruckscanner ein. Grundsätzlich müssen alle Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren ihre Fingerabdrücke abgeben, sofern dies möglich ist.
Bei der Einreise in die Volksrepublik China ist es möglich, dass bei Reisenden medizinische Untersuchungen wie z.B. die Messung der Körpertemperatur sowie Rachen- oder Nasenabstriche oder Bluttests durchgeführt werden. Stimmen Reisende den Untersuchungen nicht zu, kann ihnen die Einreise verweigert werden.
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) - persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.
Ein Visum ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht vor Reiseantritt erforderlich, siehe Visumsfreie Einreise.
An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die nicht über ein erforderliches gültiges Visum verfügen oder die Voraussetzungen für eine visumsfreie Einreise nicht erfüllen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt, sondern ihnen wird regelmäßig die Einreise verweigert.
Nach geltendem chinesischen Einreiserecht muss der Visumsantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumsverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden. Ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) ist nur dann möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.
Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, für Besuchsreisen, zum akademischen und kulturellen Austausch und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2026, sieheAktuelles. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zur visumsfreien Einreise undBeispielfälle für nicht visafreie Einreisezwecke bereit.
Auch bei visumsfreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt auf der Insel Hainan unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30 Tage visumsfrei einreisen.
Hier finden Sie weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong.
Es gelten „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Diese Regelungen haben die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich ausgeweitet.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die früher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.
Hierunter fallen z.B.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der Volksrepublik China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visumsfrei nach Hongkong und Macau einreisen.
Dabei ist zu beachten, dass Hongkong und Macau nach dem chinesischen Ein- und Ausreisegesetz als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies in Bezug auf das Visum eine Ausreise aus der Volksrepublik China.
Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist.
SieheEinreise und Zoll – Visumsfreie Einreise
Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die Volksrepublik China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.
Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden grundsätzlich nur aufgrund von mit einer Apostille versehenen Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden mit einer Apostille versehen zu lassen, siehe Informationen zum internationalen Urkundenverkehr.
Eine Überziehung des Visums zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der Volksrepublik China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.
Alle Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung.
Die Registrierung ist abhängig vom örtlich zuständigen Public Security Bureau entweder persönlich und/oder online online bzw. mit der App/dem Miniprogramm „12367“möglich. Englischsprachige Hinweise zur Registrierung stellt die National Immigration Authority online oder unter der Telefonnummer 12367 zur Verfügung.
In Peking können Reisende sich über die Webseite des Pekinger Public Security Bureaus online registrieren.
In Shanghai können Reisende sich über die Webseite des Shanghaier Public Security Bureaus online registrieren.
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann zu Befragungen, Geldstrafen und einer späteren Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.
Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich, insbesondere in Tibet und in den angrenzenden Regionen mit tibetischer Bevölkerung sowie in der Autonomen Region Xinjiang, siehe Innenpolitische Lage.
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich, es kommt jedoch immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen oder Reisesperren, die in der Regel nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Ausländer benötigen in jedem Fall eine Spezialgenehmigung namens Tibet Travel Permit bzw. Tibet Entry Permit vom tibetischen Fremdenverkehrsamt in Lhasa, um die Autonome Region Tibet touristisch zu bereisen.
Der Antrag dafür kann ausschließlich für eine Reisegruppe von mind. fünf Personen über ein vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditiertes Reisebüro gestellt werden
Es sind eine (Scan-)Kopie des Passes und des chinesischen Visums sowie Angaben zur Berufstätigkeit erforderlich. Die Bearbeitungsdauer liegt nach Auskunft des tibetischen Fremdenverkehrsamts in der Regel bei fünf bis sieben Arbeitstagen. Das vom tibetischen Fremdenverkehrsamt akkreditierte Reisebüro muss für die gesamte Reiseroute Transport und Reiseführer stellen.
Bergsteiger, Journalisten, Geschäftsreisende und Familienbesucher unterliegen besonderen Bestimmungen, die im Einzelfall bei den zuständigen chinesischen Behörden zu erfragen sind.
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist für Ausländer unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist bei einem Wert von über 5.000 USD auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Landeswährung darf bis zu 20.000 RMB ein- und ausgeführt werden.
Powerbanks müssen mit eindeutig erkennbarer CCC-Zertifizierung versehen sein und im Handgepäck transportiert werden. Powerbanks ohne entsprechende Zertifizierung werden bei der Sicherheitskontrolle an chinesischen Flughäfen konfisziert. Weitere Informationen bietet die Webseite des China Quality Certification Centre.
Es dürfen 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen (je 750 ml) zollfrei eingeführt werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen.
Für die Einfuhr von Haustieren gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist ein Quarantäneaufenthalt von 30 Tagen für das Tier erforderlich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten ein Gelbfieberimpfung nachweisen. China selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
Dengueviren werden in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
Die Erkrankung wird durch das Chikungunya-Virus verursacht, welche durch tagaktive Mücken der GattungAedes übertragen wird. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Ausbrüchen insbesondere im Süden des Landes. Chikungunya-Fieber geht typischerweise mit Gelenkbeschwerden und hohem Fieber einher, schwere Verläufe sind selten. Eine Impfung steht zur Verfügung, siehe auchChikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko, auch wenn das Vorkommen von HIV/AIDS in der chinesischen Bevölkerung relativ gering ist.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe Japanische Enzephalitis.
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, „Vogelgrippe“) ist in der Volksrepublik China endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten, siehe Aviäre Influenza.
Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung gut behandelt werden kann. Die Infektion kommt in Nord- und Westchina sowie der angrenzenden Mongolei natürlich in der Nagetierpopulation vor. In diesen Gebieten treten wiederholt Einzelfällen von Pest auf.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In China treten immer noch jährlich über 1.000 Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
Fallzahlen sind besonders in ländlichen und südlichen Landesteilen (Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan und Hunan) häufiger.
HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend, betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren. Vor allem Enterviren 71 können zu schweren Verläufen führen.
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis. Die Gefahr der Übertragung besteht insbesondere in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang).
Auch China ist ein beliebtes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
In den Ballungszentren Chinas sind hohe bis sehr hohe Luftverschmutzungen besonders in den Wintermonaten häufig. Die Behörden haben in den letzten Jahren allerdings ganz erhebliche Maßnahmen erfolgreich eingesetzt, um die Luftbelastung zu verbessern.
In China gibt es kein System niedergelassener Ärzte. Die Krankenversorgung konzentriert sich daher auf die Krankenhäuser. In den großen Städten finden sich sehr große Klinikzentren mit modernster Ausstattung, wohingegen auf dem Land die Versorgung noch sehr einfach sein kann. Die Hygiene mag nicht europäischen Vorstellungen entsprechen.
Das Hauptproblem der medizinischen Versorgung stellt für Ausländer die Sprachbarriere und die andere medizinische Kultur dar. Eine Verständigung ohne chinesische Sprachkenntnisse kann sich mangels Englisch sprechenden medizinischen Personals sehr schwierig gestalten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Letzte Änderungen:
Aktuelles – Energiekrise; Zahlungen mit Kreditkarten
Sicherheit – Kriminalität
Reiseinfos – Geld/Kreditkarten
Redaktionelle Änderungen
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Von Reisen nach Kuba wird derzeit dringend abgeraten.
Kuba sieht sich einer akuten Energiekrise gegenüber, die auf eine flächendeckend marode und störanfällige Energieinfrastruktur trifft. Das Ausbleiben von Öl- und Treibstofflieferungen aus dem Ausland führt zu erheblichen Ausfällen bei der Energie- und Treibstoffversorgung, die sich auf alle Lebensbereiche auswirkt. Vor allem die bereits stark eingeschränkte medizinische Versorgung im Land (einschließlich Notfallversorgung sowie medizinisch notwendige Rücktransporte) wird durch die Energiekrise zusätzlich stark beeinträchtigt, siehe Aktuelles - Medizinische Versorgung in Kuba sowie Gesundheit – Medizinische Versorgung.
Seit Anfang Februar 2026 können Flugzeuge aus dem Ausland in Kuba nicht mehr aufgetankt werden. Viele Airlines haben ihren Flugbetrieb reduziert oder ausgesetzt. Eine direkte Ausreisemöglichkeiten nach Europa (mit Tankstopp) besteht nur noch mit wenigen Anbietern. Hotels wurden geschlossen oder bieten nur noch eingeschränkten Service, siehe Reiseinfos - Energiekrise. Es muss jederzeit mit weiteren, auch kurzfristigen Einschränkungen gerechnet werden.
Im gesamten Land, auch in der Hauptstadt Havanna, gibt es seit Monaten täglich nur stundenweise Strom. Dadurch erfolgt auch die Versorgung mit Leitungswasser nur noch eingeschränkt. Die Lebensmittelversorgung, auch in Devisenläden, ist begrenzt. Öffentlicher Nahverkehr, Straßenbeleuchtung, Ampeln, Geldautomaten, Kommunikations- und Sicherheitssysteme sind bereits stark eingeschränkt oder fallen aus, siehe Reiseinfos. In der Folge kommt es immer wieder zu vereinzelten Protestaktionen der Bevölkerung.
Mit Wirkung vom 6. Juni 2026 sind Zahlungen mit VISA oder Mastercard in Kuba nicht mehr möglich, siehe Reiseinfos - Geld/Kreditkarten.
In Kuba kann aufgrund großer Engpässe sowohl an Medikamenten als auch medizinischem Material sowie der aktuellen Energiekrise nicht davon ausgegangen werden, im Notfall eine medizinische Versorgung zu erhalten, siehe auch Gesundheit - Medizinische Versorgung. Rücktransportmöglichkeiten für Erkrankte nach Deutschland sind zudem derzeit nicht sichergestellt, siehe Einreise und Zoll - Krankenversicherungspflicht. Reisenden mit Vorerkrankungen wird empfohlen, Reisen nach Kuba sehr kritisch zu überdenken. Bei nicht vermeidbaren Reisen sollten sowohl regelmäßig benötigte Medikamente als auch eine Notausstattung mit Verbandsmaterial in ausreichender Menge mitgeführt werden.
Von Reisen nach Kuba wird derzeit dringend abgeraten.
Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt.
Kuba ist ein sozialistischer Einparteienstaat. Meinungs- und Pressefreiheit sind nicht gewährleistet.
Die Kriminalitätsrate in Kuba steigt.
Reisende können Opfer von Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen werden. Insbesondere alleinreisende Frauen können in Einzelfällen Opfer von Sexualstraftaten wie Exhibitionismus oder versuchter Vergewaltigung werden.
Es kommt vermehrt zu Diebstählen von Taschen und anderen persönlichen Gegenständen an den Stränden (z.B. an den Playas del Este in der Nähe von Havanna sowie an anderen Stränden in der Nähe von Touristenorten, wie Trinidad oder Cienfuegos). Vor allem in der Altstadt von Havanna ist eine Häufung von Straftaten (wie Diebstähle und Raubüberfälle) zu verzeichnen, oft in unbeleuchteten Straßen während eines Stromausfalls. In Einzelfällen werden potentielle Opfer mit Waffen bedroht. Die Beschaffungskriminalität – oft durch Minderjährige – steigt. Auch am Flughafen Havanna kann es zu Diebstählen kommen, auch aus aufgegebenem Gepäck. In Folge der Treibstoffknappheit kommt es vermehrt zum Anbohren von Fahrzeugtanks.
Die Anzeige einer Straftat bei den kubanischen Polizeibehörden kann mit langen Wartezeiten verbunden sein. Gelegentlich weigern sich die Behörden, die Anzeige eines Ausländers aufzunehmen. Insbesondere außerhalb der Touristenzentren sind Polizeistationen oft nur mit spanischsprachigem Personal besetzt.
Ausländische Personen müssen jederzeit in der Lage sein, sich auszuweisen (eine Passkopie genügt in der Regel). Reisende, die ohne Ausweis und/oder Geldmittel angetroffen werden, werden von der kubanischen Einreisebehörde ggf. für mehrere Tage in einer kostenpflichtigen Unterkunft festgesetzt, bis ihr Status geklärt und die Finanzierung des Aufenthalts gesichert ist – selbst dann, wenn Reisende Opfer einer Straftat wurden.
Kuba liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass es zu Erdbeben kommen kann.
In der Karibik ist vor allem von Mai bis November Hurrikansaison. Reisende müssen in dieser Zeit mit Tropenstürmen, die Hurrikanstärke erreichen können, intensiven Regenfällen, Überschwemmungen und Einschränkungen der Infrastruktur rechnen.
Siehe Aktuelles
Die Kapazität zur Stromerzeugung in Kuba deckt seit langem nicht den Bedarf. Havarien und eine Verknappung des Treibstoffes führten bereits in den letzten Jahren zu landesweiten, mehrstündigen geplanten Stromabschaltungen. Darüber hinaus kommt es in allen Regionen häufig zu ungeplanten Stromausfällen. Ein erneuter Zusammenbruch des Stromnetzes kann nicht ausgeschlossen werden.
Bei Stromausfällen ergeben sich häufig Probleme bei der Wasserversorgung; teilweise besteht keine Versorgung mit Warmwasser. Die Lebensmittelkühlung kann unter Umständen nicht durchgehend sichergestellt werden. Es kommt zu weitgehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Durchgehende Stromversorgung gibt es nur in Gebäuden und Unterkünften/Hotels mit Generatoren - und nur solange diese über Treibstoff verfügen. Es muss mit erheblichen Einschränkungen in der medizinischen Versorgung gerechnet werden, sieheAktuelles und Gesundheit. Viele öffentliche Einrichtungen sind geschlossen oder ohne Klimatisierung. Straßen und Wege bleiben nachts unbeleuchtet; öffentliche Verkehrsmittel und Versorgungsbetriebe (wie die Müllabfuhr) fahren nicht oder nur eingeschränkt. Es kommt zu erheblichen Einschränkungen der Verbindungsgeschwindigkeit von Internetverbindungen sowie zu Mobilfunkausfällen. Zeitweise sind auch das Kartenzahlungssystem und die Geldversorgung über Automaten gestört. Nur wenige Banken sind geöffnet; es ist dort mit sehr langen Wartezeiten zu rechnen.
Die Energie- und Treibstoffknappheit haben weitgehende Auswirkungen auf den Verkehr in Kuba. Seit Anfang Februar 2026 können Flugzeuge aus dem Ausland in Kuba nicht mehr auftanken, es kommt zu erheblichen Einschränkungen im Flugbetrieb. Flüge internationaler Fluggesellschaften werden storniert oder für Tankstopps umgeleitet. Viele Airlines haben Direktflüge aus Europa ausgesetzt.
Der Regionalverkehr mit Überlandbussen ist auf ein Minimum beschränkt und wird absehbar eingestellt werden. Tankstellen sind in den Notbetrieb gewechselt, werden vielfach gar nicht mehr geöffnet und teilweise durch die Militärpolizei gesichert. Die Abgabe von Treibstoff wurde auf 20 l/Tankvorgang beschränkt. Treibstoff muss teilweise in USD bezahlt werden.
Überlandfahrten im eigenen Fahrzeug oder in einem Mietwagen können aufgrund der Treibstoffknappheit derzeit nicht durchgeführt werden.
Im Straßenverkehr besteht eine erhöhte Unfallgefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Straßenbeleuchtung, Tieren auf der Fahrbahn, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen, etc). Kubanische Verkehrsteilnehmende verständigen sich im Straßenverkehr zum Teil durch ein System von Handzeichen, das für ausländische Personen zunächst nicht verständlich ist. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Es herrscht Alkoholverbot am Steuer sowie im Passagierraum eines Autos. Alkoholkonsum ist demnach auch für Mitfahrende verboten.
Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung ausländischer Reisender kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer zum Teil drakonische Haftstrafen verhängt.
Es sind Fälle bekannt, bei denen Reisende mit unberechtigten Schadensforderungen bei der Rückgabe des Fahrzeugs konfrontiert wurden. Der in Kuba angebotene gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für Mietwagen entspricht nicht europäischen Standards. Dies gilt insbesondere für die geringe Deckungssumme bei Personenschäden.
Kubanische Staatsangehörige benötigen für jegliche Art privater Geschäfte eine Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollte nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung gefragt werden, da sonst für Gastgeber und Gast rechtliche Konsequenzen zu befürchten sind.
Der deutsche Führerschein wird für touristische Aufenthalte anerkannt. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten muss der deutsche in einen kubanischen Führerschein umgeschrieben werden.
Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe. Jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum, gering.
Der Besitz geringer Mengen an Drogen kann mit drastischen Strafen geahndet werden und wird bei ausländischen Personen zudem als Drogenschmuggel angesehen. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis 30 Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen sieheReiseinfos - Infrastruktur/Verkehr. Wirtschaftliche Aktivitäten unterliegen in Kuba einer Vielzahl von Regulierungen und Beschränkungen. Insbesondere der Erwerb von Eigentum ist für ausländische Personen mit Touristenstatus nicht möglich. Verstöße gegen diese Vorschriften werden von den kubanischen Behörden mit zum Teil langen Haftstrafen geahndet. Dazu zählt auch der Erwerb von Eigentum über kubanische Mittler oder Familienangehörige. Politische Betätigung ist ausländischen Personen nicht gestattet.
SieheAktuelles
Mit Wirkung vom 6. Juni 2026 sind Zahlungen mit VISA und Mastercard in Kuba bis auf weiteres nicht mehr möglich, da ein internationaler Zahlungsdienstleister auf Grund von angedrohten US-Sanktionen die Zusammenarbeit mit kubanischen staatlichen Geldinstituten beendet hat.
Es kommt zudem immer wieder zu Einschränkungen bei der Bargeldversorgung an Geldautomaten, da diese entweder gerade nicht in Betrieb sind oder keine Verbindung zum internationalen Zahlungsverkehrsnetz haben. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in EUR mitzubringen.
Der staatliche inländische Zahlungsverkehr wird mit CUP (Peso Cubano, oft auch „Moneda Nacional“ genannt) abgewickelt. Zunehmend wird auch von Touristen erwartet, mit lokalen Bezahlkarten zu zahlen. Daneben kann vielerorts mit sog. Prepaid-Geldkarten (siehe jeweils Hinweise unten) bargeldlos in Devisen bezahlt werden.
In der Praxis werden Zahlungen in privaten Geschäften oder Hotels für Dienstleistungen, Unterkünfte oder Restaurantbesuche vielfach in bar in EUR akzeptiert. An Bankautomaten wird der offizielle Wechselkurs der kubanischen Zentralbank zugrunde gelegt. Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Gegenwert von 5.000 USD deklariert werden. Bei Ausfuhr höherer Beträge ist vorab eine Genehmigung der kubanischen Zentralbank einzuholen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Es sind Fälle bekannt, bei denen der Umtausch nicht benutzter CUP am Flughafen vor Ausreise nicht möglich war.
Debitkarten deutscher Banken (Girocard, mit V-Pay oder Maestro) werden in Kuba nicht angenommen. Eine Bargeldbeschaffung an Geldautomaten und in Wechselstuben (CADECA – „Casa de cambio“) ist mit diesen Karten nicht möglich. Es wird daher dringend empfohlen, vor Reiseantritt bei der eigenen Bank in Erfahrung zu bringen, ob Geldabhebungen/Zahlungen in Kuba problemlos möglich sind.
Touristen können auch sog. Prepaidkarten kaufen, mit der Waren und Dienstleistungen in frei konvertibler Währung (MLC) erworben werden können. Die Karten sind am Flughafen oder in den Wechselstuben CADECA erhältlich und können ausschließlich mit Bargeld in ausländischer Währung (keine USD) aufgeladen werden. Weitere Informationen bietet daskubanische Tourismus-Portal. In den sogenannten Devisenläden kann mit einer solchen Prepaidkarte bezahlt werden.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Alle Einreisenden müssen eine Erklärung mit Informationen zu Einreise und Zollangaben verpflichtend online innerhalb von 48 Stunden vor dem Check-in über das System D`Viajeros abgeben.
Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist nur mit Visum möglich. Die Beantragung des Visums ist ausschließlich online über das Portal eVisaCuba möglich. Laut Auskunft des kubanischen Tourismusministeriums ist bis voraussichtlich Dezember 2025 übergangsweise alternativ zum Visum auch noch die Einreise mit einer herkömmlichen Touristenkarte möglich, welche bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen, kommerziellen Anbietern im Internet sowie einigen Reiseveranstaltern erworben werden kann.
Die Verlängerung des Visums um weitere 90 Tage ist grundsätzlich möglich. Die Entscheidung darüber liegt im Einzelfall jedoch im Ermessen der kubanischen Behörden.
Bei beabsichtigten längeren oder nicht touristischen Aufenthalten ist zwingend ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Wohnsitzland zu beantragen ist. Zur Ausstellung kann ein Einladungsschreiben verlangt werden. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt. Darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern unter Umständen die Mitnahme.
Reisende, die sowohl die deutsche als auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige betrachtet werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können. Die Benutzung kubanischer Reisepässe bei Ein- und Ausreise ist für diesen Personenkreis Pflicht. Eine konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft bei eventuellen Haftfällen wird durch die kubanischen Behörden nicht gestattet.
Probleme bei der Ein- und Ausreise ausländischer Minderjähriger, wenn diese nicht von beiden Erziehungsberechtigten begleitet werden, konnten bis jetzt nicht beobachtet werden. Minderjährige Reisende, die auch die kubanische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen dagegen zur Ausreise eine notarielle Genehmigung, wenn sie nicht von beiden Sorgeberechtigten auf ihrer Reise begleitet werden.
Bei der Einreise nach Kuba werden am Flughafen im Rahmen der Kontrolle des Visums bzw. der Touristenkarte Gesichtsfotografien der Einreisenden gefertigt.
SieheAktuelles
Reisende sind verpflichtet, bei der Einreise nach Kuba einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen.
Ohne gültige Auslandskrankenversicherung bzw. ohne Vorauszahlung per Kreditkarte wird in Ausländerkliniken keine Behandlung vorgenommen. Die Kosten einer Behandlung können die in Deutschland üblichen übersteigen, siehe Gesundheit – Medizinische Versorgung. In normalen Krankenhäusern ist eine adäquate Behandlung, insbesondere schwerwiegender Fälle, meist nicht gewährleistet.
Nach Auskunft kubanischer Stellen werden nicht alle Anbieter von Krankenrücktransporten akzeptiert. Es wird dringend empfohlen, sich vor der Einreise nach Kuba bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bzw. deren Auslandsdienstleister zu informieren, ob entsprechende Vereinbarungen mit Kuba abgeschlossen wurden. Ohne eine gültige Vereinbarung erteilt die zuständige kubanische Stelle in der Regel Rettungs- oder Transportflügen keine Landegenehmigung. Auch dringend benötigte Rettungsflüge sind dann nicht möglich.
Eine Gewähr für die tatsächliche Akzeptanz durch die kubanischen Behörden bei Einreise kann nicht übernommen werden. Versicherungspolicen US-amerikanischer Versicherungen sowie deutsche gesetzliche Versicherungen werden nicht anerkannt.
Der Nachweis erfolgt in der Regel über die Versicherungspolice, den Versicherungsschein oder die Versicherungskarte der jeweiligen Reisekrankenversicherung. In Fällen von bereits länger existierenden Versicherungsverträgen (älteren Policen) sollte eine zusätzliche aktuelle Bestätigung des Versicherungsunternehmens in spanischer Sprache mitgenommen werden. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich vor der Abreise an die Botschaft von Kuba zu wenden.
Sofern eine Versicherung im Heimatland nicht abgeschlossen werden kann bzw. ein Nachweis nicht vorliegt, muss an den kubanischen Flug- und Seehäfen bei Einreise eine Krankenversicherung für die Dauer des Kubaaufenthalts abgeschlossen werden. Es werden Zuschläge bei Vorerkrankungen, bei Personen über 70 Jahren sowie bei Personen, die eine Risikosportart ausüben, erhoben. Über den Leistungsumfang kubanischer Versicherungspolicen liegen keine Informationen vor.
Achtung: Reisende, die sich - auch zu touristischen Zwecken - am oder nach dem 12. Januar 2021 in Kuba aufgehalten haben, können nicht mit ESTA in die USA einreisen, sondern müssen vor Reisebeginn ein Visum beantragen. Dies gilt auch für Transitreisende, deutsch-kubanische Doppelstaater und Personen, die einen Wohnsitz oder langfristigen Aufenthaltstitel in Kuba haben/hatten. Reisende sollten rechtzeitig vor Reisebeginn zu diesem Thema mit der zuständigen US-Vertretung Kontakt aufnehmen.
Touristische Reisen direkt aus den USA nach Kuba sind nach geltenden US-Bestimmungen untersagt, dies betrifft auch Kreuzfahrten aus den USA nach Kuba. Dies gilt auch für deutsche Reisende. Direkte Reisen aus den USA nach Kuba sind nur erlaubt, wenn sie unter eine der 11 von den US-Behörden festgelegten Kategorien fallen, wie etwa kulturelle, wirtschaftliche, wissenschaftliche und religiöse Aktivitäten. Zur Kontrolle des von den Reisenden angegebenen Reisezwecks liegen bisher keine Erfahrungswerte vor. Änderungen können sich kurzfristig ergeben.
Kubareisende sind nach US-amerikanischem Recht verpflichtet, über ihre Reise, ihre Aktivitäten, Ansprechpartner usw. genau Buch zu führen und entsprechende Belege zu sammeln, diese fünf Jahre aufzubewahren und den US-amerikanischen Behörden auf Verlangen vorzulegen, um diesen die Prüfung der Einhaltung der genannten Bestimmungen zu ermöglichen.
Außerdem haben die US-amerikanischen Behörden eine umfangreiche Liste von im Tourismusbereich tätigen kubanischen Staatsfirmen, auch Hotels, veröffentlicht, mit denen aus den USA kommende Reisende keine Geschäfte machen dürfen.
US-amerikanische Fluggesellschaften wenden zum Teil die o.g. Pflichten zum Nachweis des erlaubten Reisezwecks auch bei Reisen von Kuba in die USA an.
Nähere Informationen können nur die zuständigen US-Behörden erteilen. Dazu wird auf die Webseiten der zuständigen US-amerikanischen Behörden Customs and Border Protection (CBP), des Department of the Treasury – Office of Foreign Assets Control (OFAC) und der US-Botschaft in Havanna hingewiesen.
Die Einfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, muss aber ab einem Wert von 5.000 USD deklariert werden. Bei Ausfuhr von mehr als 5.000 USD ist vorab eine Genehmigung der kubanischen Zentralbank einzuholen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
Es sollten stets nur Gegenstände zum persönlichen Bedarf mitgeführt werden. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.
Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur für den persönlichen Bedarf eingeführt werden, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) können Zollabgaben erhoben werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Auslandsvertretung. Die Einfuhr von Funksprechgeräten, Satellitentelefonen, GPS-Geräten und Drohnen ist verboten bzw. bedarf der vorherigen Genehmigung der zuständigen kubanischen Behörden. Laptops, Kameras und Mobiltelefone mit GPS-Funktion sind hiervon nicht betroffen. Auch E-Zigaretten dürfen nicht eingeführt werden.
Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.
Bis zu 20 lose Zigarren dürfen ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu 50 Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Bei größeren Mengen muss die Originalrechnung, eines lizenzierten staatlichen Geschäftes vorgelegt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass sich die Zigarren in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden.
Detaillierte Informationen über die kubanischen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sind auf der Webseite des kubanischen Zolls erhältlich.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengueviren werden ganzjährig, insbesondere jedoch während der Regenzeit, durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
Oropouche-Fieber ist eine durch das gleichnamige Virus ausgelöste Infektionskrankheit, die ähnlich wie Dengue-Fieber mit plötzlichen Fieberanstieg, starken Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen, Gelenk- und Gliederschmerzen und selten einer Hirnhautentzündung verläuft. Die Erkrankung wird vorwiegend nachts über Stechgnitzen sowie Stechmücken übertragen. Eine Therapie oder Impfung existiert nicht. Es gibt Hinweise, dass eine Infektion mit Oropouche-Viren in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim ungeborenen Kind sowie zu Schwangerschaftskomplikationen oder Fehlgeburten führen kann.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und wird seit 2012 v.a. aus den Provinzen Havanna, Guantanamo, Santiago de Cuba, Granma, Camaguey sowie Cienfuegos vereinzelt auch bei Touristen gemeldet. Eine Erkrankung kann gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Ciguatera ist eine Fischvergiftung, die nach dem Verzehr von Meeresfischen in tropischen Gewässern auftreten kann.Insbesondere von April bis September besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufnehmen, die auch bei Menschen zu schweren Vergiftungen führen können. Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken, siehe Ciguatera.
Tollwut ist eine Viruserkrankung, die eine Gehirnhautentzündung verursacht. In Kuba kann Tollwut zumeist von Hunden, Katzen oder Fledermäusen übertragen werden. Ohne Schutzimpfung oder Postexpositionsprophylaxe nach Ansteckung verläuft eine Tollwutinfektion fast immer tödlich, siehe Tollwut.
SieheAktuelles
Viele Medikamente, Apothekenartikel, medizinisches Material und Hygieneartikel, die in Deutschland leicht erhältlich sind, sind in Kuba nicht verfügbar.
Es gibt in Kuba kein verlässliches Rettungssystem, d.h. es kann weder davon ausgegangen werden, dass eine wie in Deutschland übliche maximale Alarmierungszeit eingehalten wird, noch, dass sich an Bord des Rettungsfahrzeuges immer ausreichend qualifizierte Rettungsassistenten bzw. Ärzte befinden.
Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern vorgesehen. Bei akuten Notfällen wird prinzipiell auch in anderen Krankhäusern eine (kostenpflichtige) Erstbehandlung vorgenommen. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist, insbesondere in vielen ländlichen Gebieten, häufig nicht mit europäischen Standards vergleichbar.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
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