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Reise- und Sicherheitsinformationen für Auswanderer & Langzeitreisende – tagesaktuell

Reise- und Sicherheitsinformationen für Auswanderer & Langzeitreisende – tagesaktuell

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts als RSS-Feed
  • Letzte Änderungen:

    Aktuelles -Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen

    Sicherheit  -Terrorismus

    Einreise und Zoll -Transit

     

    Redaktionelle Änderungen

     

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    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
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    Aktuelles

    Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:

    • Khyber Pakhtunkhwa, insbesondere in die Provinzhauptstadt Peshawarund die sogenannten „merged districts“ (MDs), einschließlich der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15.
      Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).
    • Belutschistan, einschließlich der Provinzhauptstadt Quetta und
    • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km.

    Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.

    Sicherheitslage/Militärische Auseinandersetzungen

    Seit der Nacht auf den 27. Februar 2026 greifen pakistanische Streitkräfte zahlreiche Ziele in Afghanistan (im grenznahen Bereich sowie in Kabul und Kandahar) an. Die de-facto-Machthaber Afghanistans haben u.a. mit Anschlägen als Reaktion auf die pakistanischen Militäroperationen gedroht. In der Nacht zum 14. März 2026 wurden mehrere unbemannte Kleinflugobjekte im pakistanischen Luftraum, einschließlich auf dem Gebiet der Hauptstadt Islamabad, festgestellt bzw. abgefangen. Es kam zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Flugverkehrs am Flughafen Islamabad.

    Drohnen, die unbeabsichtigte Ziele treffen, oder herabfallende Trümmerteile können eine Gefahr für Reisende darstellen.

    Im gesamten Land besteht eine erhebliche Präsenz der Sicherheitskräfte. Es kommt regelmäßig zu Kontrollen und Straßenblockaden, sowie in Einzelfällen zur Verhängung von Ausgangssperren. Mit fortgesetzten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie Einschränkung und Abschaltung des Mobilfunknetzes muss gerechnet werden, insbesondere bei weiterem Aufflammen von Protesten oder einer weiteren Verschärfung des Konflikts mit Afghanistan.

    Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden. 

    Durch Einschränkungen beim Treibstoffimport infolge der militärischen Auseinandersetzungen im Nahen und Mittleren Osten können in Pakistan Preiserhöhungen sowie zu einer Verknappung des Treibstoffangebots nicht ausgeschlossen werden. Die Regierung hat eine Viertagewoche mit Wochenende von Freitag bis Sonntag ausgerufen. 

    Am 1. März 2026 kam es in Islamabad, Karachi, Lahore, Skardu und Gilgit zu Protesten gegen die Luftangriffe auf Iran. Diese Proteste richteten sich gegen US-amerikanische Einrichtungen und solche der Vereinten Nationen. Dabei kamen mehrere Personen ums Leben. Weitere Proteste sind für die kommenden Tage angekündigt; Proteste können sich auch gegen ausländische Staatsangehörige richten. Ausschreitungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden sind möglich.

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
    • Informieren Sie sich in den sozialen und lokalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage.
    • Beachten Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften, insbesondere an Straßensperren.
    • Vermeiden Sie nicht notwendige weite Reisen im Land und achten Sie auf die Möglichkeit einer sicheren Rückkehr, insbesondere auf genügenden Treibstoff.
    • Führen Sie stets einsatzfähige Kommunikationsmittel mit sich, insbesondere bei Reisen.
    • Seien Sie bei allen Fahrten oder Aufenthalten im Freien, insbesondere an belebten Orten, in der Nähe von Regierungsgebäuden und Polizeieinrichtungen, im Umfeld religiöser Einrichtungen, beim Besuch von Märkten und öffentlichen Plätzen, besonders aufmerksam.
    • Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.
    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig und achten Sie auf ungewöhnliche Ereignisse.
    • Meiden Sie Diskussionen zu Religion und zu politisch aufgeladenen Themen. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.
    • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in derKrisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.

    Sicherheit - Teilreisewarnung

    Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:

    • Khyber Pakhtunkhwa, insbesondere in die Provinzhauptstadt Peshawarund die sogenannten „merged districts“ (MDs), einschließlich der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15.
      Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).
    • Belutschistan, einschließlich der Provinzhauptstadt Quetta und
    • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km.

    Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.

    Terrorismus

    Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan steigt von erhöhtem Niveau aus weiter an. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan einschließlich der Provinzhauptstädte Quetta und Peshawar. Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.

    Die Gefahr terroristischer Anschläge – insbesondere seitens der Pakistanischen Taliban, des ISPP (Islamischer Staat Provinz Pakistan) und ISPK (Islamischer Staat Provinz Khorasan) sowie belutschischer Separatisten - meist durch Sprengstoffanschläge, Selbstmordattentate sowie Angriffe mit Granaten und Schusswaffen – besteht landesweit und mit steigender Tendenz. Im Zuge der Kampfhandlungen der pakistanischen Armee in Afghanistan haben die dortigen de-facto-Machthaber auch mit Anschlägen als mögliche Reaktion gedroht. Das Risiko besteht insbesondere in den Provinzen Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa, aber zunehmend auch in den Großstädten Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, verstärkt bei Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadans. Terroranschläge richten sich zumeist gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Gerichte, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen religiöse und ethnische Minderheiten. Am 6. Februar 2026 kam es zu einem Anschlag auf eine schiitische Moschee in einem Vorort von Islamabad mit zahlreichen Toten und Verletzten. Der ISPP hat sich zu dem Anschlag bekannt. In der Nacht des 13. März 2026 wurde eine Reihe an unbemannten Kleinfluggeräten u.a. auf dem Gebiet der Hauptstadt Islamabad abgefangen, die vermutlich für Angriffe auf Regierungsgebäude eingesetzt werden sollten. Der Flugbetrieb am Flughafen Islamabad wurde kurzzeitig unterbrochen. Auch Demonstrationen können Ziel terroristischer Anschläge werden. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen. 

    In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten „merged districts“ (MDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko. In Belutschistan, Sindh und im Süden Punjabs agieren kriminelle Banden, sog. „Dacoits“, die Reisende überfallen und auch Lösegeld erpressen. Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen dieser Gruppen mit den Sicherheitskräften.
    In Karachi kommt es zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit den Sicherheitskräften. Nach einem Terroranschlag im April 2025 in Pahalgam im indisch verwalteten Teil Kaschmirs ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen militärischen Angriffen, auch über die Kaschmirregion hinaus, gekommen. Im Mai 2025 haben sich Pakistan und Indien auf einen Waffenstillstand geeinigt. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen.

    • Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder einem Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
    • Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.
    • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
    • Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Die wirtschaftliche Lage im Land hat sich verbessert; es ist noch nicht absehbar, ob dieser Trend andauern wird. Diese angespannte politische und wirtschaftliche Stimmung kann zu weiteren Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden. 

    Das Verhältnis zum Nachbarstaat Indien ist angespannt. Im Mai 2025 kam es zu wechselseitigen Luftangriffen. Die Lage hat sich nach der Vereinbarung eines Waffenstillstands am 10. Mai 2025 beruhigt. Ein auch kurzfristiges Wiederaufflammen der Spannungen sowie eine daraus folgende erneute Verschärfung der Sicherheitslage können nicht ausgeschlossen werden.

    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa

    Vor Reisen in diese Regionen wird gewarnt. In Belutschistan sowie in den sogenannten „merged districts“ (MDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Am 31. Januar 2026 ist es an vielen Orten Belutschistans zu koordiniert ausgeführten Terrorangriffen der Belutschistan Liberation Army (BLA) gekommen, die zahlreichen Todesopfer unter der Zivilbevölkerung forderten. In Belutschistan werden Personen, die für nicht aus Belutschistan stammende pakistanische Staatsangehörige gehalten werden, darüber hinaus teils gezielt angriffen und sind einem besonders hohen Entführungsrisiko ausgesetzt. Auch in Khyber Pakhtunkhwa gab es zuletzt Entführungen von Ausländern. Auf tatsächliche oder vermeintliche chinesische Staatsangehörige gibt es immer wieder Angriffe. Auch andere Ausländer müssen mit Anfeindungen bis hin zu Übergriffen rechnen.

    Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt. Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage. 

    • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
    • Beachten Sie Absperrungen; prüfen Sie die Notwendigkeit eines Aufenthalts in gesperrten Gebieten kritisch und halten Sie sich ohne eine erforderliche Genehmigung nicht dort auf.
    • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

    Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien

    SieheAktuelles

    Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich; es gelten unterschiedlich breite Verbotszonen entlang der Grenzen. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control“ (LoC)) und für weitere Regionen des Landes, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.

    Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.
    Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. 

    • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung für Pakistan und für Indien sowie die Reisewarnungen für Afghanistan und Iran.
    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu); rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.
    • Informieren Sie sich für Reisen auf dem Landweg vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung („Non-Objection-Certificate“ (NOC)) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.

    Kriminalität

    Kriminalität nimmt insgesamt zu, insbesondere in Großstädten wie Karachi. Gewaltkriminalität (Raub, Mord) wird im gesamten Land beobachtet, insbesondere in Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa, wo es auch Entführungen gegeben hat, sieheInnenpolitische Lage. Kleinkriminalität, insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität, kommt in den großen Städten auch in den von Ausländern bewohnten Bezirken und insbesondere in Karachi, vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut; Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen. 
    Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z. B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.

    Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort.

    • Vermeiden Sie Spaziergänge in den Städten bei Dunkelheit und verzichten Sie auch tagsüber auf das Zeigen von Wertgegenständen in der Öffentlichkeit.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Im Süden herrscht tropisch-feuchtes Meeresklima, im Norden Kontinentalklima mit kühlen Wintern und heißen Sommern.
    Während der Haupt-Monsunzeit (Juni bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes und auch in Küstennähe immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.

    Pakistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass Erdbebengefahr besteht.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. 

    Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, die Verbindungen sind aber nicht immer zuverlässig und es kommt zu Verspätungen. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse, die jedoch teilweise nicht verkehrssicher sind.

    In Pakistan herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sollten unbedingt vermieden werden.

    In den Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.

    Führerschein

    Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    Besondere Verhaltensweise

    Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.

    Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden.

    Ramadan

    Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in Pakistan streng eingehalten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Im Ramadan sind der Konsum von Speisen und Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang untersagt.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen gelten nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als „widernatürliche Handlung“ und sind strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen kann es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommen. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.

    Rechtliche Besonderheiten

    Pakistan ist ein islamisches Land. Straftaten nach Scharia-Recht wie z.B. Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte sowie das Verunglimpfen der Streitkräfte werden mit hohen Gefängnisstrafen, und je nach Schwere des Delikts unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind.

    Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums für Terrorismus und für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.

    Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten, welche über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehen, können geahndet werden.

    Der Besitz und Konsum alkoholischer Getränke ist Muslimen verboten. Nicht-Muslime können Alkohol in speziell lizensierten Geschäften kaufen und in lizensierten, meist internationalen Hotels bestellen. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.

    Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen, wasserwirtschaftlicher Anlagen, Kasernen und anderer (militärischen) Sicherheitsbereiche, Flughäfen und Häfen, Brücken, Sicherheits- und Regierungsfahrzeuge, etc, ist verboten. Es kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch technisch höher entwickelter Geräte, wie GPS-Geräte oder Drohnen, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist die Pakistanische Rupie (PKR). Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld mit Debit- (Girocard, ggf. mit Maestro) und Kreditkarten sind teilweise vorhanden. Jedoch akzeptieren einige Geldautomaten keine deutschen oder europäischen Debit- bzw. Kreditkarten. Diese werden nur in wenigen Geschäften in größeren Städten akzeptiert. Für entlegenere Gegenden empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, USD oder GBP; Barzahlung ist noch weit verbreitet.

    Einreise und Zoll

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass:Ja
    • Personalausweis:Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass:Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum, das möglichst vor Reiseantritt beantragt werden sollte. E-Visa befinden sich in der Erprobungsphase; „Visa on arrival“ sind derzeit nicht empfehlenswert.
    Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.

    Visum vor der Einreise

    Vor Reiseantritt einzuholende Visa für Pakistan müssen bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind beim pakistanischen Innenministerium erhältlich.

    Online-Visum (E-Visa)

    Pakistan hat mit der Einführung eines E-Visa-Systems für Touristen für Aufenthalte bis 30 Tagen begonnen.

    Visum bei Einreise („on arrival“)

    Es wurden sog. „Visa-on arrival“ für Touristen und Geschäftsleute für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Diese Visumerleichterung gilt auch für deutsche Staatsangehörige. Informationen hierzu bietet das pakistanische Innenministerium. Da belastbare Angaben zur reibungslosen Umsetzung des Verfahrens nicht vorliegen, wird derzeit empfohlen, Visa weiterhin vor Reiseantritt einzuholen.

    Transit

    Pakistanische Flughäfen verfügen nicht über permanente internationale Transitzonen. Transitreisende benötigen daher ein gültiges pakistanisches Visum. Ohne dieses Visum kann Ihnen die Beförderung auf dem Flug verweigert werden. 

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

    Einfuhrbestimmungen

    Ausländische Währungen können unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, die Landeswährung ist bei Ein- und Ausfuhr auf bis zu einem Betrag von 10.000 PKR begrenzt.

    Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak sowie ein Viertelliter Parfüm und Eau de Toilette zollfrei einführen. Die Mitnahme alkoholischer Getränke ist verboten. Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 100 USD zollfrei eingeführt werden.

    Tiere

    Für Haustiere sind eine Bescheinigung eines Veterinärs über den Gesundheitszustand des Tieres und ein gültiger Impfausweis erforderlich. Hunde sollten bereits vor der Einfuhr gegen die üblichen Hundekrankheiten geimpft sein. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main wird empfohlen.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

    Bei Ausreise aus Pakistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.

    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäßImpfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.

    Denguefieber

    Dengueviren werden landesweit (außer in Höhen über 2.000 m) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Hauptübertragungszeit sind die Monate Juli bis November. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Denguefieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
    • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

    Chikungunya-Fieber

    Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor und ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen sieheChikungunya-Fieber.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

    Malaria

    Malaria ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Der Anteil der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax beträgt 64%, 36% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, und Mischinfektionen. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich. 

    • Ganzjährig hohes Risiko: in Regionen ≤ 2500 Hm im Zentrum und in südlicher Hälfte des Landes, insbesondere in Provinzen Belutschistan, Sindh und Khyber Pakhtunkhwa sowie in Überschwemmungsgebieten
    • Ganzjährig mittleres Risiko: ≤ 2500 Hm in den übrigen Regionen der nordwestlichen und südwestlichen Provinzen sowie in der Stadt Karatschi und in den an Indien angrenzenden Wüstengebieten
    • Ganzjährig geringes Risiko: ≤ 2500 Hm in nordöstlicher Landeshälfte östlich des Indus, sofern nicht oben erwähnt, einschl. Islamabad
    • Malariafrei: Höhenlagen > 2500 Hm

     

    • Schützen Sie sich in der Dämmerung und nachts über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
    • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
    • Bei Reisen in Gebiete mit mittlerem Malariarisiko, die mehr als 48 Stunden von der nächsten medizinischen Einrichtung mit Möglichkeit zur Malariadiagnostik und -therapie entfernt sind, ist die Mitnahme von entsprechenden Medikamenten zur notfallmäßigen Selbstbehandlung empfohlen. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

    Aufgrund weiträumiger Überschwemmungen in Pakistan in der letzten Zeit wird eine Malariaprophylaxe für alle Personen empfohlen, die in überflutete Gebiete reisen und/oder dort arbeiten.

    HIV/AIDS

    Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Typhus

    Typhus ist eine bakterielle Infektionskrankheit durch Salmonella (S.) typhi. Typhuskranke haben hohes Fieber, das 6 - 30 Tage nach der Ansteckung einsetzt und über 3-4 Tage kontinuierlich auf 40° Celsius ansteigen kann. Kopfschmerz, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Mattigkeit begleiten es. Manchmal zeigen sich typische Ausschläge („Roseolen“) auf der Haut; in inneren Organen bilden sich eitrige Abszesse, siehe Typhus.

    In Pakistan sind Typhuserkrankungen häufig, immer wieder kommt es in Abständen zu Epidemien. Im Jahr 2019 zeigten Infektionen Resistenzen gegen mehrere herkömmliche Antibiotika.

    Zur Vorbeugung von Typhus und anderen Infektionen mit fäkal-oraler Übertragung hilft auch richtiges Verhalten:

    • Waschen Sie die Hände möglichst oft, besonders nach jedem Toilettengang.
    • Meiden Sie Speisen, die nicht frisch gekocht sind, und Trinkwasser, das nicht korrekt aufbereitet wurde.

    Cholera

    Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Es tritt in Pakistan vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

    • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

    Poliomyelitis (Kinderlähmung)

    Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.

    • Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
    • Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.

    Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch Poliomyelitis.

    Tollwut

    Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, siehe Tollwut.

    • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
    • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

    Leishmaniasis

    Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen.

    • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
    • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

    Tuberkulose

    Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.

    Japanische Enzephalitis

    Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.

    • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.

    Krim-Kongo-Haemorrhagisches Fieber

    Diese Viruserkrankung, die von Zecken an infizierten Tieren übertragen wird, wird in allen Landesteilen regelmäßig an zwei Peaks (März bis Mai und August bis Oktober) beobachtet. Befallen sind überwiegend Menschen, die engen Kontakt zu Tieren haben (Farmer, Schlachter, usw.).

    • Vermeiden Sie engen Kontakt zu Tieren.

    Geographisch bedingte Erkrankungen

    Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 m Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen, siehe Höhenkrankheit.

    • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

    Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

    Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
    Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

  • Letzte Änderungen: 

    Aktuelles - Sicherheitslage
    Redaktionelle Änderungen

     

     

    Eilmeldung

    Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird gewarnt:

    Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.

    Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden. Vor Reisen in die o.g. Staaten der Region wird weiterhin gewarnt.

    Falls Sie sich in der Region aufhalten:

    • Registrieren Sie sich auf derKrisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind.
    • Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
    • Seien Sie sich des aktuell erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer Einrichtungen bewusst. Meiden Sie diese möglichst weiträumig.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
    • Beachten Sie bitte auch unsereFAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten.

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Aktuelles

    Vor Reisen nach Libanon wird gewarnt. 

    Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Libanon zu verlassen.

    Sicherheitslage

    Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden.

    Seit dem 2. März 2026 schießt die Hisbollah-Miliz wiederholt Raketen auf Nordisrael. Israel reagiert seitdem mit regelmäßigen Luftangriffen auf den Süd- und Ostlibanon sowie auf die südlichen Vororte von Beirut. Es finden zunehmend auch vereinzelte Luftangriffe außerhalb dieser Gebiete statt. Mit einer Ausweitung der israelischen Luftangriffe muss gerechnet werden. Die israelischen Streitkräfte haben zudem am 4. März 2026 eine dringende Evakuierungsaufforderung für das gesamte Gebiet südlich des Litani-Flusses herausgegeben und sind mit Bodentruppen in der Region präsent. Am 5. März 2026 erfolgte eine Evakuierungsaufforderung für die Gebiete der südlichen Vororte Beiruts. Am 12. März 2026 erfolgte eine weitere Evakuierungsaufforderung für das gesamte Gebiet südlich des Zahrani-Flusses.
    Es ist zudem mit Demonstrationen und Protestkundgebungen zu rechnen, in deren Umfeld es regelmäßig zu Ausschreitungen kommen kann.

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderungsowie die Evakuierungsaufforderungen der israelischen Streitkräfte.
    • Verfolgen Sie die aktuelle Nachrichtenlage aufmerksam und nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Warnungen können über das Internet bzw. die sozialen Medien erfolgen; in betroffenen Gebieten werden zur Warnung von Anwohnern teilweise auch Waffen abgefeuert.
    • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie regelmäßig Ihre Daten. Sollten Sie Libanon inzwischen verlassen haben, so vermerken Sie dies dort bitte ebenfalls. Ermuntern Sie auch andere Ihnen in Libanon bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.
    • Sollten Sie sich im Gebiet südlich des Zahrani-Flusses oder in den südlichen Vororten Beiruts aufhalten, begeben Sie sich umgehend an einen sicheren Aufenthaltsort außerhalb dieses Bereichs.
    • Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schüsse hören, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.
    • Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf,
    • Sollten Sie eine Ein- oder Ausreise auf dem Landweg erwägen, beachten Sie die bestehende Reisewarnung für Syrien Grenzen sind zum Teil für den Personenverkehr geschlossen oder können kurzzeitig geschlossen werden. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige ist in Syrien nur äußerst eingeschränkt möglich.
    • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der libanesischen Sicherheitskräfte sowie Fotografierverbote. Die Umsetzung der Waffenruhe führt zu einer erhöhten Militärpräsenz und Check-Points. Halten Sie Abstand zu Militärkolonnen.
    • Bewegen Sie sich nicht abseits für den Personen- und Fahrzeugverkehr zugelassener Straßen. In den von den Luftangriffen betroffenen Gebieten, auch innerhalb Beiruts, besteht Gefahr durch eine Vielzahl nicht entschärfter Blindgänger.
    • Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.

    Sicherheit - Reisewarnung

    Vor Reisen nach Libanon wird gewarnt. 

    Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Libanon zu verlassen.

    Terrorismus

    Es besteht ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden. Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen, insbesondere auf den Verbindungsstraßen zwischen der syrischen Grenze und dem Mount Lebanon.

    In palästinensischen Flüchtlingslagern sind keine libanesischen Sicherheitskräfte präsent – dort kann keine Sicherheit gewährleistet werden. Innerhalb der Lager kann es außerdem kurzfristig zu Auseinandersetzungen kommen, die auch Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete haben können.

    Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen stattfinden.

    • Führen Sie stets Reisedokumente im Original mit sich.
    • Seien Sie bei Aufenthalten in der Nähe palästinensischer Flüchtlingslager besonders wachsam.
    • Bei nicht aufschiebbaren Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit südlich von Beirut vermeiden Sie bitte Strecken abseits der Hauptküstenstraße 51.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und von Sicherheitskräften.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Libanon hat seit 2025 mit General Joseph Aoun einen neuen Staatspräsidenten. 2025 hat das libanesische Parlament der neuen Regierung unter Premierminister Nawaf Salam mehrheitlich das Vertrauen ausgesprochen.

    Demonstrationen, Proteste und Straßenblockaden, auch auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes, sind weiterhin jederzeit möglich. Kundgebungen können schnell in Spannungen und Gewalt umschlagen. 

    In der Stadt Tripoli besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden.

    Im palästinensischen Flüchtlingslager Ain El Helweh am Südende der Stadt Saida kam es zwischen 2023 zu bewaffneten Auseinandersetzungen mit mehreren Todesopfern. Projektile, Mörsergranaten und Panzerabwehrraketen (RPG-Geschosse) waren wiederholt auch außerhalb des Flüchtlingslagers niedergegangen (z.B. im Stadtzentrum von Saida und auf der Überlandstraße 51) und haben zu zahlreichen Verletzten und Gebäudeschäden geführt. Die Spannungen im Camp sind weiterhin hoch. Ein Wiederaufflammen der Auseinandersetzungen (mit Auswirkungen auf die Stadt Saida) kann nicht ausgeschlossen werden. In und am Rand der Stadt Saida kommt es mitunter zu Straßensperrungen und Verkehrsumleitungen durch die libanesischen Streitkräfte.

    • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
    • Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Straßenblockaden weiträumig
    • Beachten Sie, dass sich auch in anderen Stadt- und Landesteilen kurzfristig gewalttätige Auseinandersetzungen entwickeln können.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte.

    Finanz- und Wirtschaftskrise/Versorgungsengpässe

    Die wirtschaftliche Lage in Libanon ist auch aufgrund der seit 2019 andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise angespannt. 

    Es ereigneten sich mehrere Sicherheitsvorfälle in Banken, in deren Verlauf Personen unter Androhung von Waffengewalt und teilweise mit Geiselnahme die Auszahlung ihrer eingefrorenen Guthaben gefordert haben. Bislang konnten die Sicherheitskräfte diese Situationen gewaltfrei beenden. Weitere Vorfälle dieser Art und eine mögliche Eskalation können nicht ausgeschlossen werden. 

    Insbesondere bei Benzin, Diesel und Strom sowie bei einigen Medikamenten kann es weiterhin zu Versorgungsengpässen kommen. Flächendeckende Stromausfälle, die auch Ampeln und Straßenbeleuchtung betreffen, sind an der Tagesordnung. Störungen des Internetzugangs sind in allen Landesteilen, einschließlich Beirut, möglich. Die meisten Krankenhäuser bieten Versorgungsleistungen einschließlich Operationen und notfallmedizinischer Versorgung nur nach Vorkasse in Devisen in bar an.

    • Achten Sie auf eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
    • Führen Sie nur die notwendigen Geldmengen in Devisen und in bar mit sich, achten Sie auf den Erhalt von Rücklagen für Notfälle.
    • Lassen Sie beim Betreten von Banken besondere Vorsicht walten und meiden Sie Menschenansammlungen vor Banken.

    Kriminalität

    Siehe Aktuelles

    Unter anderem aufgrund der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert, besonders in ärmeren Stadtteilen in Beirut und in Tripoli sowie in einigen ländlichen Regionen. In der Stadt Tripoli besteht ein besonders erhöhtes Risiko, Opfer von Gewalt und Kriminalität zu werden. Seit Juni 2025 wurden für Tripoli etwa 350 sicherheitsrelevante Vorgänge registriert, was im Verhältnis zur Einwohnerzahl dem Vierfachen des Aufkommens in Beirut entspricht. Gewaltsame Überfälle, Entführungsversuche und sexuelle Übergriffe kommen vereinzelt vor. Die Anzahl an Personen, die legale oder auch nicht registrierte Waffen besitzen, ist sehr hoch. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Waffen zur Durchführung von Straftaten oder bei Auseinandersetzungen eingesetzt werden. Die Gefahr ist in Sammeltaxis und Taxis mit unbekannten Fahrern ebenso erhöht wie bei Überlandfahrten in die Bekaa-Ebene oder in abgelegene Landesteile.

    • Bereiten Sie Reisen, auch Familienbesuche, Dienst- und Geschäftsreisen, sorgfältig vor – u.a. durch Einholen aktueller Informationen.
    • Beauftragen Sie für Ihre Abholung, Ihren Transport und Ihre Unterkunft Ortskundige, die über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung Ihrer Sicherheit verfügen.
    • Unternehmen Sie Fahrten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer.
    • Vermeiden Sie insbesondere in ländlichen Gebieten Überlandfahrten bei Nacht.
    • Benutzen Sie möglichst nur vom Hotel bereitgestellte oder vorbestellte Taxis und verzichten Sie insbesondere als alleinreisende Frau auf die Benutzung von Sammeltaxis oder Taxis mit unbekannten Fahrern.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen und in eng bebauten Bereichen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Zeremonielles Schießen

    Bei verschiedenen Anlässen kann es landesweit, auch spontan und ohne Vorwarnung, zu Schussabgaben in die Luft kommen. Unter anderem wird diese auch als „celebratory gunfire“ oder „happy shooting“ bekannte Tradition bei Beerdigungen, Hochzeiten, Jahrestagen, Ansprachen einflussreicher Personen oder Politiker und vergleichbaren Ereignissen ausgeübt. Die Geschosse der dabei verwendeten Waffen fliegen z.T. mehrere Kilometer weit und können auch beim Herabfallen schwerste Verletzungen verursachen.

    • Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen
    • Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schussabgaben feststellen, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.

    Landminen und alte Munition

    In mehreren Regionen besteht seit 2024 eine erhöhte Gefährdung durch nicht explodierte Munition und Minen sowie auch durch alte Streumunition aus früheren Konfliktphasen. Betroffen sind aktuell insbesondere der Südlibanon, Teile der Bekaa sowie die südlichen Vororte von Beirut; darüber hinaus bestehen weiterhin Risiken in den Bergregionen des Chouf, des nördlichen Mount Lebanon sowie in Gebieten zwischen Akkar und der syrischen Grenze. Nähere Informationen bietet das Lebanon Mine Action Center. Dort sind auch Karten der kontaminierten Gebiete abrufbar.

    • Orientieren Sie sich umfassend und aktuell, bevor Sie Ausflüge oder Wanderungen unternehmen.
    • Verlassen Sie in den betroffenen Gebieten nicht die Wege und Straßen. Berühren Sie keine unbekannten herumliegenden Gegenstände.
    • Unternehmen Sie Wanderungen nur auf offiziellen Wegen und in ortskundiger Begleitung (z.B. im Rahmen anerkannter Touristenführungen).

    Natur und Klima

    Libanon liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    Das Klima ist überwiegend mediterran, in den Bergen gibt es im Winter Schnee.

    Aufgrund langer Trockenheit und hoher Temperaturen ist auch im Libanon die Waldbrandgefahr derzeit extrem hoch.

    Besonders in den niederschlagsstärkeren Wintermonaten (Oktober bis April) kann es landesweit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Vor allem Berg- und Küstenstraßen sowie Unterführungen können dann innerhalb kürzester Zeit unbefahrbar sein. 

    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben des Deutschen GeoForschungsZentrums vertraut.
    • Beachten Sie stets die Warnungen und  Anweisungen lokaler Behörden.
    • Wenn Sie einen Waldbrand bemerken, alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr (Tel. 175) bzw. den Zivilschutz (Tel. 125).
    • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.

    Reiseinfos

    Siehe Aktuelles

    Infrastruktur/Verkehr

    Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxis, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxis sog. „service taxis“). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, sodass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufig wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.

    Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren bestehen. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet, Verkehrsampeln sind überwiegend außer Funktion und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.

    Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegenen Gebieten weniger entwickelt; sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Saida und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.

    Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein; das schließt insbesondere auch die Badebekleidung an den Stränden Libanons ein, die jeweils ortsangepasst sein sollte.

    In Gesamt-Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (u.a. Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten, wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

    • Informieren Sie sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens in Libanon und bereiten Sie sich entsprechend vor.
    • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
    • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.

    Führerschein

    Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

    LGBTIQ

    Obwohl Libanon unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land gilt, sollten Reisende sich bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen in Libanon strafbar sind. Der Druck auf LGBTIQ-Personen hat zugenommen: u.a. kam es 2023 zu einem tätlichen Angriff auf eine LGBTIQ-freundliche Bar in Beirut. Einige Gebiete und Stadtviertel mögen toleranter erscheinen, jedoch kann jedes als homosexuell wahrgenommenes Verhalten zu einer Verhaftung führen.

    Rechtliche Besonderheiten

    Neben homosexuellen Handlungen sind auch die Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials verboten. 
    Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

    Es besteht strenges Fotografierverbot militärischer Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen dürfen nicht fotografiert werden. Lokale Verbote müssen beachtet werden.

    Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. Häufig wird dies bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen (z.B. zum Sorgerecht), aber auch bei anderen zivilrechtlichen Vorgängen (Autokauf/Mietvertrag) angewandt. Eine Ausreisesperre kann bspw. gegen den anderen Ehegatten und/oder gemeinsame Kinder verhängt werden. Die Aufhebung ist oftmals nur mit Einverständnis des Familienmitglieds möglich, das die Ausreisesperre erwirkt hat, oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht, siehe auchEinreise und Zoll - Minderjährige.

    Geld/Kreditkarten

    Die offizielle Landeswährung ist das Libanesische Pfund (LBP). Seit Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich verschiedene Devisenparallelmärkte im Land etabliert. Die libanesische Zentralbank veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Webseite einen offiziellen Kurs. Die im Land operierenden Finanztransferdienstleister veröffentlichen ihre aktuellen Kurse ebenfalls. Das Bezahlen mit USD ist in vielen Landesteilen möglich, wobei man Wechselgeld häufig in lokaler Währung erhält. Devisen in bar können unkompliziert in Libanesische Pfund (LBP) getauscht werden. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte werden meist erheblich schlechtere Wechselkurse angewandt. Hierdurch kann es zu hohen Mehrkosten im Vergleich zu Barzahlungen kommen. Oft akzeptieren Restaurants und Geschäfte nur Bargeld.

    • Informieren Sie sich vor der Nutzung von Bankautomaten oder der Zahlung mit ausländischer Kreditkarte über die aktuellen Konditionen. Nutzen Sie im Zweifel Bargeld.
    • Nehmen Sie USD oder Euro in bar mit.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis:Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen: 
    Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libanon ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder – für touristische Aufenthalte bis zu einem Monat bei Einreise – am Flughafen (on arrival) beantragt werden. Visa für touristische Aufenthalte sind gebührenfrei.

    Bei Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung in Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.

    Informationen zu Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige bietet die libanesische „General Security".

    Überschreitung der Visumsgültigkeit

    Bei einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums kann die Ausreise verweigert werden. In diesem Fall muss bei der „General Security“ entweder eine Verlängerung des Visums oder ein einwöchig gültiges Ausreisevisum („exit visa") beantragt werden.

    Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht die Zahlung einer Strafgebühr, die von der Dauer der Überschreitung abhängt, bis hin zur Verhaftung.

    Voraufenthalte in Israel

    Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

    • Sollte Ihr Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel aufweisen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei Ihrer passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise nach Libanon beantragen.

    Minderjährige

    Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Minderjährige können an der Ausreise durch eine Ausreisesperre gehindert werden, auch wenn sie lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Libanon haben.

    Kinder und Ehegatten libanesischer Staatsangehöriger

    In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
    Insbesondere, wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht in Libanon erfolgte, findet in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige örtliche konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen. Dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder zu deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
    Die deutsche Botschaft in Beirut hat aufgrund der bestehenden Rechtslage in Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperren aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Eine erneute Ausreisesperre ist auch nach Aufhebung durch das zuständige libanesische Gericht weiterhin möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.

    Wiedereinreise nach Deutschland für palästinensische Volkszugehörige

    Reisenden, die zwar im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels sind, nicht aber über anerkannte Reisedokumente verfügen, kann bei Rückreise nach Deutschland durch die Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. In der Vergangenheit betraf dies besonders palästinensische Volkszugehörige, die sich daher rechtzeitig vor Antritt der Hinreise nach Libanon bei den zuständigen Ausländerbehörden um die Ausstellung gültiger Reisedokumente bemühen sollten. Nähere Informationen erteilt die Deutsche Botschaft Beirut.

    Einreisekontrolle/Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland

    Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut, eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut vorlegen können. Hierfür muss außerdem ein gültiges Reisedokument an der Grenzstelle vorgelegt werden. Für die Einreiseerlaubnis nach Libanon wird in der Regel eine Gebühr in Höhe von ca. 50 USD erhoben.

    Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

    Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise nach Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.

    Personen mit deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass es bei illegalen Ein- oder Ausreisen nach/aus Libanon, z.B. im Rahmen der Flucht aus Syrien, - auch wenn diese lange zurückliegen - bei einer erneuten Einreise in den Libanon zu Inhaftierungen und Strafverfolgungsmaßnahmen kommen kann. Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise nach Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 USD) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.

    Bei Geschäftsreisen fallen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster an. Ansonsten bestehen keine ungewöhnlichen Beschränkungen.

    Einreise mit einem Fahrzeug

    Bei der Einfuhr eines nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der Deutschen Botschaft Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt.

    Tiere

    Für die Einfuhr von Haustieren bestehen keine besonderen, über die international üblichen hinausgehenden, veterinärpolizeilichen Vorschriften. Außer dem EU-Heimtierausweis mit den aktuellen Impfungen, vor allem gegen Tollwut, wird ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes mit englischer Übersetzung benötigt, das möglichst nicht älter als zwei Tage ist. Weitere Informationen erhalten Sie von den libanesischen Auslandsvertretungen.

    Gesundheit

    Impfschutz

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. 

    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher, siehe Poliomyelitis.
    • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
    • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

    HIV/AIDS

    Die Prävalenz von HIV-Infizierten in Libanon ist gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

    Durchfallerkrankungen

    Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

    • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
    • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
    • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
    • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
    • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
    • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
    • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

    Cholera

    Cholera ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem durch verunreinigtes Trinkwasser und infizierte Nahrung übertragen wird. Sie kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten.

    • Achten Sie intensiv auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
    • Beachten Sie die Hinweise zu Cholera.

    Weitere Infektionskrankheiten

    Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

    Selten aber möglich, Leptospirose, eine durch Tierkontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragene Infektionskrankheit.

    Schlangenbisse

    Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden, siehe auch Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

    Medizinische Versorgung

    Das Versorgungsniveau ist in Beirut gut. Besonders die großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, wie u.a. das American University Beirut Medical Center und das Hospital Hôtel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel eine Anzahlung oder Vorkasse (grundsätzlich in bar) verlangen. Allerdings kann ein durchgehender und flächendeckender Apothekendienst mitunter nicht gewährleistet werden, da viele Apotheken aufgrund des Strommangels auch nachts schließen.

    • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
    • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke, einschließlich einer ausreichenden Menge Ihrer regelmäßig benötigten Medikamente (sofern relevant), mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
    • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

    Mehr

    Weitere Hinweise für Ihre Reise

    Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise

     

     

  • Letzte Änderungen: 

    Aktuelles – Sicherheitslage

    Sicherheit – Innenpolitische Lage (Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) und Ost-Jerusalem)

    Redaktionelle Änderungen

     

     

    Eilmeldung

    Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird gewarnt:

    Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.

    Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden. Vor Reisen in die o.g. Staaten der Region wird weiterhin gewarnt.

    Falls Sie sich in der Region aufhalten:

    • Registrieren Sie sich auf derKrisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND) und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind.
    • Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
    • Seien Sie sich des aktuell erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer Einrichtungen bewusst. Meiden Sie diese möglichst weiträumig.
    • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
    • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
    • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
    • Beachten Sie bitte auch unsereFAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten.

    Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
    - Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
    - Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
    - Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
    - Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
    - Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
    - Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
    - Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
    - Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

    Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die Palästinensischen Gebiete (Westjordanland, Ost-Jerusalem und Gazastreifen)

    Aktuelles

    Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete (Gazastreifen, Westjordanland, Ost-Jerusalem) wird gewarnt. 
    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. 

    Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

    Angriffe der Huthi-Miliz im Roten Meer

    Sicherheitslage

    Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden.  

    Im Oktober 2025 trat ein Waffenstillstand zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas in Kraft. Auch wenn der Waffenstillstand zunehmend brüchig ist, wird er bislang von keiner Seite grundsätzlich in Frage gestellt. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass im Fall eines Scheiterns des von USA verhandelten 20-Punkte-Plans die israelische Militäroperation wiederaufgenommen wird.

    Am 2. März 2026 hat die Hisbollah-Miliz mehrere Raketen auf Nordisrael abgeschossen. Darauf folgten israelische Gegenschläge. Seitdem kommt es insbesondere im Norden, aber auch im Zentrum Israels zu vereinzelten Raketenangriffen von libanesischem Staatsgebiet aus. Israel geht in diesem Zusammenhang zunehmend gegen den Wiederaufbau von Terrorstrukturen in Libanon vor, seit dem 3. März 2026 auch unter Einsatz von Bodentruppen, siehe Reise- und Sicherheitshinweis Libanon.
    Zudem wurde Israel wiederholt von der Huthi-Miliz in Jemen sowie aus dem Gazastreifen mit Raketen beschossen. 

    Aufgrund der angespannten Gesamtsituation besteht weiterhin ein hohes Risiko terroristischer Anschläge auf touristische Ziele, Verkehrsknotenpunkte, Märkte und Einkaufszentren sowie lokale Behörden. Orte, an denen sich gewöhnlich ausländische Reisende aufhalten, können einem höheren Risiko für Anschläge ausgesetzt sein. In den letzten Wochen und Monaten wurden in Israel, einschließlich in Tel Aviv und Jerusalem, mehrfach Anschläge verübt. Die israelische Armee hat eine große Anzahl von Truppen in die militärisch besetzten Palästinensischen Gebiete verlegt. Insbesondere im Westjordanland kommt es regelmäßig zu Militäreinsätzen und in der Folge zu massiven gewalttätigen Ausschreitungen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten. 

    Zudem hat Israel im Westjordanland eine große Zahl sogenannter „fliegender“ Checkpoints eingerichtet und die Kontrolle an den bestehenden Checkpoints verschärft; einige wurden über längere Zeit geschlossen. Angriffe israelischer Siedler auf ausländische Besucher und Aktivisten haben, insbesondere in der Nähe der palästinensischen Städte Nablus und Hebron deutlich zugenommen.

    • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
    • Registrieren Sie sich und Ihre mitreisenden Familienangehörigen in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Sollten Sie Israel und die Palästinensischen Gebiete inzwischen verlassen haben, vermerken Sie dies bitte dort ebenfalls.
    • Bereiten Sie sich darauf vor, über längere Zeiträume hinweg immer wieder Schutzräume aufsuchen zu müssen und wegen Luftraumsperrungen und Flugausfällen das Land nicht verlassen zu können. Machen Sie sich mit den vorhandenen Schutzvorkehrungen und Hinweisen des israelischen Zivilschutzes vertraut. Vergewissern Sie sich stets über die genaue Lage des nächstgelegenen Schutzraums.
    • Suchen Sie beim Ertönen von Alarmsirenen umgehend (innerhalb von 90 Sekunden) nahegelegene Schutzräume auf und verweilen Sie dort für mindestens zehn Minuten nach Abklingen der Sirenen. Sollten keine Schutzräume zur Verfügung stehen, halten Sie sich im Inneren des Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
    • Befolgen Sie ggf. die Anweisungen des israelischen Zivilschutzes Home Front Command (nur in Israel aufrufbar) oder erkundigen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 104 (Informationen in englischer Sprache).
    • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte, verfolgen Sie Meldungen in Medien aufmerksam, laden und nutzen Sie die App „Red Alert (Nofzam)“ vor Ort.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.
    • Verfolgen Sie die Lageentwicklung aufmerksam und verhalten Sie sich stets vorsichtig.
    • Beachten Sie die Sicherheitshinweise im AbschnittSicherheit – Terrorismus.
    • Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.

    Ausreisemöglichkeiten

    Von einer weiteren Eskalation der Sicherheitslage könnten neben dem Flugverkehr auch die Land- und Seetransportwege betroffen sein, mit entsprechend deutlichen Beeinträchtigungen der Ein- und Ausreisemöglichkeiten. 
    Informationen zur Ausreise über den Landwegsiehe unten:Einreise und Zoll – Grenzübergänge.

    Ausreise aus dem Gazastreifen

    Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten ist derzeit geschlossen. Konsularische Hilfeleistungen in Gaza sind aufgrund der trotz der Waffenruhe anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen und der weiterhin fehlenden Zugangsmöglichkeiten zurzeit praktisch unmöglich.

    Deutsche, die sich trotz Reisewarnung derzeit im Gazastreifen aufhalten, beachten folgende Hinweise:

    • Hinterlegen Sie unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste und aktualisieren Sie diese ggf. unverzüglich. Bei Schwierigkeiten wenden Sie sich an das Deutsche Vertretungsbüro Ramallah.
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
    • Bewegen Sie sich, wenn möglich, nur in unmittelbarer Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes.

    Sicherheit 

    Siehe Aktuelles

    Vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete (Gazastreifen, Westjordanland, Ost-Jerusalem) wird gewarnt. 
    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen oder im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen.  

    Israel befindet sich formell im Kriegszustand.

    Terrorismus

    Israel bleibt das erklärte Ziel islamistischer Terrorgruppen. 

    Es kommt in der aktuellen Situation immer wieder zu terroristischen Angriffen im öffentlichen Raum; das Risiko weiterer Anschläge besteht fort.

    • Seien Sie landesweit besonders vorsichtig, insbesondere in der Nähe von Bushaltestellen und Bahnhöfen und bei unvorhergesehenen und plötzlichen Ereignissen.
    • Meiden Sie möglichst Menschenansammlungen.
    • Beachten Sie die Informationen und Hinweise im Abschnitt Sicherheitslage.
    • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

    Innenpolitische Lage

    Siehe Aktuelles

    Grenzgebiet zu Ägypten

    Auch die südliche Hafenstadt Eilat ist in unregelmäßigen Abständen Ziel von Raketen und anderen Flugkörpern, die aus jemenitischem Gebiet gestartet werden. Die überwiegende Zahl wird auf offener See von Raketenabwehrsystemen abgefangen; vereinzelt waren Einschläge zu verzeichnen. 

    In der Vergangenheit wurden aus dem Sinai Raketen auf Israel abgeschossen, die in unbewohntem Gebiet um Eilat eingeschlagen sind. Es kam nicht zu Personen- oder Sachschäden. Vereinzelte bewaffnete Zwischenfälle entlang der israelisch-ägyptischen Grenze können nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit kam es dabei auch zu Schusswechseln.

     

    Palästinensische Gebiete: Gazastreifen

    Siehe Aktuelles.

    Vor Reisen in den Gazastreifen wird gewarnt.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Gazastreifen aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. 

    Die deutschen Auslandsvertretungen in Ramallah, Tel Aviv oder Kairo können im Gazastreifen praktisch keine konsularische Hilfe leisten.

    Es besteht eine Reisewarnung für den Nordsinai.

    Auf die erheblichen Gefahren eines Transits durch den Nordsinai wird hingewiesen, siehe Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Ägypten.

     

    Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank) und Ost-Jerusalem

    Vor Reisen in das Westjordanland und nach Ost-Jerusalem wird gewarnt.

    Deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit im Westjordanland aufhalten, sollten – sofern möglich - ausreisen. 

    Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, zwischen Israel und Jerusalem sowie dem Westjordanland, aber auch innerhalb des Westjordanlands.

    Die Sicherheitslage im Westjordanland ist ausgesprochen volatil und kann sich nach akuten Sicherheitsvorfällen schnell ändern. In solchen Fällen können einzelne Ortschaften durch das israelische Militär abgeriegelt oder sogenannte „fliegende“ Checkpoints eingerichtet werden. Reguläre israelische Checkpoints können auch kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Es kann jederzeit zu Einsätzen der israelischen Sicherheitskräfte in palästinensischen Städten und Dörfern oder bei Demonstrationen kommen.

    Es kommt derzeit verstärkt zu Auseinandersetzungen zwischen israelischen Sicherheitskräften, gewaltbereiten jüdischen Siedlern und palästinensischer Bevölkerung mit Toten und Verletzten vor allem auf palästinensischer Seite. Israelische Militäroperationen finden im verstärkten Ausmaß und mit hoher Frequenz statt.

    • Prüfen Sie, ob Fahrten über Land zwingend erforderlich sind, und meiden Sie die in letzter Zeit besonders von Siedlergewalt betroffenen Straßen 60 und 458.
    • Achten Sie vorsorglich und soweit dies sicher möglich ist auf eine ausreichende Vorratshaltung (Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Treibstoff).
    • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
    • Bewahren Sie unbedingt Ruhe, meiden Sie Menschenansammlungen und suchen Sie ggf. Zuflucht im Inneren von Geschäften und Wohnhäusern.
    • Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der israelischen und palästinensischen Sicherheitskräfte.
    • Vermeiden Sie Fahrten in das nördliche Westjordanland, insbesondere in den Raum Jenin, Tulkarem und Tubas sowie Fahrten in Flüchtlingslager.
    • Vermeiden Sie generell Fahrten in der Dunkelheit.
    • Beachten Sie unbedingt Zugangsbeschränkungen zu militärischen Sperrgebieten.
    • Verfolgen Sie die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam.
    • Bitte beachten Sie, dass die Nutzung israelischer Mietwagen im Westjordanland nicht gestattet ist.

    Kriminalität

    Siehe Aktuelles

    Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommt insbesondere an touristisch frequentierten Orten wie Flughäfen, Bahnhöfen und Stränden vor.

    • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
    • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
    • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
    • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

    Natur und Klima

    Israel und die Palästinensischen Gebiete liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

    Es gibt drei Klimazonen: Die Küstenebene hat feuchtheiße Sommer und milde, regenreiche Winter, das Bergland einschließlich Jerusalem warme und trockene Sommer und kalte Winter, die Wüste heiße und trockene Sommer und milde Winter.
    Vor allem in den Sommermonaten können aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen Busch- und Waldbrände sowie Sandstürme auftreten.
    In den Wintermonaten kann es zu Überschwemmungen kommen, insbesondere in der Negev-Wüste.

    Am Toten Meer gibt es inzwischen Tausende von Einsturzlöchern (Sink Holes). Innerhalb von Sekunden entstehen an der Küste Einsturztrichter bzw. Erdfälle bis zu 20 Metern Tiefe und 80 Metern Breite. 

    In Tel Aviv und Umgebung kommt es aufgrund gefährlicher Strömungen immer wieder zu tödlichen Badeunfällen.

    • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
    • Verlassen Sie befestigte Straßen und Wege am Toten Meer nicht.
    • Halten Sie sich in Tel Aviv und Umgebung beim Baden im Meer immer in Strandnähe auf und schwimmen Sie nicht zu weit hinaus.
    • Achten Sie auf teilweise sehr starke Strömungen und meiden Sie diese frühzeitig.
    • Baden Sie nur an bewachten Küstenabschnitten und beachten Sie dort unbedingt die Beflaggung an den Stränden und die Durchsagen der Rettungsschwimmer.
    • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

    Reiseinfos

    Infrastruktur/Verkehr

    Es gibt ein Inlandsflugnetz (Tel Aviv-Eilat), zahlreiche Busverbindungen und ein Eisenbahnnetz. Die Promillegrenze beträgt 0,5. Außerhalb von Ortschaften gilt vom 1. November bis 31. März auch tagsüber Abblendlichtpflicht.

    Am Schabbat verkehren viele öffentliche Verkehrsmittel in Israel nicht. Am Freitag gilt das Gleiche für die Palästinensischen Gebiete. Fahrten in ultra-orthodoxe Viertel am Schabbat sollten vermieden werden. Auch am Yom-Kippur-Tag wird empfohlen, auf Fahrten zu verzichten. 
    Die Anmietung von Mietwagen in Israel ist problemlos möglich. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen damit aber grundsätzlich keine Straßen in den Palästinensischen Gebieten befahren werden. Ausgenommen sind die Straße 1 von Jerusalem zum Toten Meer und die Straße 90 im Jordantal. 

    • Führen Sie bei Reisen in Israel und den Palästinensischen Gebieten stets ein Ausweisdokument mit.
    • Im Zweifelsfall prüfen Sie bitte die Mietbedingungen für Mietwagen genau.

    Führerschein

    Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

    Besondere Verhaltenshinweise

    Bei Besuchen der Altstadt von Jerusalem, von orthodoxen Vierteln und der Palästinensischen Gebiete verzichten Sie auf kurze Hosen/Röcke und nicht schulterbedeckende Kleidung.

    LGBTIQ

    Homosexuelle Handlungen zwischen Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.

    Rechtliche Besonderheiten

    Für den Handel und Schmuggel von Drogen sind harte Strafen vorgesehen.

    Auch bei der unerlaubten Ein- und Ausfuhr wilder Tiere drohen hohe Geld- oder gar Haftstrafen bis zu zwei Jahren. Informationen erteilt das Israel Ministry of Environmental Protection.

    Geld/Kreditkarten

    Landeswährung ist der neue Schekel (ILS). Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vielerorts akzeptiert. Bargeld kann an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten mit Kredit- als auch teilweise mit Debitkarten (Girocard) abgehoben werden. Der Umtausch von EUR und USD ist problemlos möglich.

    Einreise und Zoll

    Siehe Aktuelles

    Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

    Reisedokumente

    Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

    • Reisepass: Ja
    • Vorläufiger Reisepass: Ja
    • Personalausweis: Nein
    • Vorläufiger Personalausweis: Nein
    • Kinderreisepass: Ja

    Anmerkungen:

    Reisedokumente müssen grundsätzlich sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. 

    Besteht eine Befreiung von der Visumspflicht und ist nur eine Registrierung über „ETA-IL“ erforderlich (sieheVisum), müssen Reisedokumente lediglich drei Monate über die Reise hinaus gültig sein.

    Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.

    Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe Visum.

    Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

    Visum

    Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.

    Seit Januar 2025 ist für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien achten regelmäßig vor dem Abflug darauf, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. 

    Weitere Informationen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Tel Aviv.

    Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.

    Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.

    Grenzübergänge

    Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhalten Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.

    Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien (siehe auch Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg) kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. 

    Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten: 

    Ein- und Ausreisepraxis Israel

    Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.

    Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.

    Das israelische Parlament verabschiedete ein Gesetz, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott Israels aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.

    Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung. 

    Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt. 

    Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.

    • Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
    • Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.

    Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben

    Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen. 

    Ein- und Ausreise in das Westjordanland

    Siehe Aktuelles und Sicherheit.

    Vor der Einreise ins Westjordanland ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.

    Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.

    Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.

    Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.

    Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen

    Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.

    Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.

    Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg

    Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, benötigen ein Visum. Das Visum muss vor Reiseantritt beantragt werden. Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, müssen ein gesondertes Verfahren in den Palästinensischen Gebieten durchlaufen (Anmeldung zur Ausreise in Jericho).

    Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:  

    Minderjährige

    Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.

    Einfuhrbestimmungen

    Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.900 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.

    Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.

    Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland ein- oder ausreisen möchten, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks bzw. Gold) ab einem Betrag von 2.000 JOD (ca. 2.400 EUR) vor Ein-/Ausreise beim israelischen Zoll online anmelden. Die Anmeldung muss frühestens 72 und spätestens 24 Stunden vor Ankunft am Grenzübergang erfolgt sein. Dort muss die Bestätigung der zuvor erfolgten Anmeldung am Zollschalter in der Passagierhalle vorgelegt werden. Die Missachtung kann rechtlich geahndet werden oder zur Beschlagnahme und Einziehung der mitgeführten Geldmittel führen.

    Einreise mit dem Fahrzeug

    Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.

    Tiere

    Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.

    Gesundheit

    Pflichtimpfungen

    Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung bei Einreise nachzuweisen. Entsprechend WHO-Vorgaben muss aufgrund von Nachweisen von Poliomyelitis (cVDPV1) bei Ausreise aus Israel die letzte Poliomyelitis-Impfung maximal ein Jahr zurückliegen. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt keine Kontrolle der Impfung bei Ausreise.

    Reiseimpfungen

    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B und Tollwut, bei Reisen in die Palästinensischen Gebiete zusätzlich gegen Typhus angeraten. In Gaza kann auch eine Impfung gegen Cholera sinnvoll sein.

    Standardimpfungen

    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein. 

    Medizinische Versorgung

    Die medizinische Versorgung in Israel ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Notfallversorgung und Entbindungen erfolgen ausschließlich im dafür bestens etablierten staatlichen Gesundheitssystem. In den Palästinensischen Gebieten ist das Versorgungsniveau unzureichend. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren

    • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
    • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
    • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

    Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

    In Israel und den Palästinensischen Gebieten kann Leishmaniose ganzjährig landesweit durch Sandmücken übertragen werden. Darüber hinaus wurde in seltenen Fällen Phlebotomus-Fieber und West-Nil-Fieber als mückenübertragene Erkrankungen nachgewiesen. 

    • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.

    Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

    Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber(Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus können auch bei Reisenden vorkommen. In Israel (cVDPV1 und cVDPV2) und den Palästinensischen Gebieten (cVDPV2) wurde Poliomyelitis nachgewiesen. Ein Risiko für Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene liegt derzeit insbesondere in den Palästinensischen Gebieten vor; in Gaza wurde Cholera dokumentiert.

    • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
    • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
    • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen muss laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung. Die Nachweispflicht entsprechend der WHO-Vorgaben wird aktuell nicht umgesetzt.
    • Lassen sich bei Reisen in die palästinensischen Gebiete hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten. Auch eine Cholera-Impfung kann sinnvoll sein, falls Sie dort längerfristig z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

    Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen 

    Mpox wird durch engen Kontakt mit infizierten Personen übertragen. Je nach Mpox-Variante erfolgt die Übertragung durch Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten oder Atemtröpfchen von erkrankten Personen oder durch sexuelle Kontakte.

    HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen(Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich. 

    • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
    • Es gibt keine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox. Lassen Sie sich unabhängig von einer Reise bzgl. einer Mpox-Impfung ärztlich beraten, wenn Sie die Kriterien der STIKO für eine Impfung erfüllen. 

    Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen 

    Leptospirose wird durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Dies spielt in Israel insbesondere im Zusammenhang mit Wassersport eine Rolle. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In ländlichen Regionen können Giftschlangen vorkommen. 

    • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
    • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich.
    • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
    • Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
    • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Moderne Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline sind im Land verfügbar.   
    • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

    Weitere Gesundheitsgefahren

    Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

    Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

    • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

    Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.

    • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
    • Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
    • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen. Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.

     

    Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

    Länderinfos zu Ihrem Reiseland

    Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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