Reise- und Sicherheitsinformationen für Auswanderer & Langzeitreisende – tagesaktuell
Letzte Änderungen:
Sicherheit - Terrorismus
Einreise und Zoll – Visum: Elektronische Reisegenehmigung (ETA)
Redaktionelle Änderungen
Einschließlich Britische Überseegebiete
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Bei Einreise in das Vereinigte Königreich (außer für die Einreise nach Gibraltar) ist grundsätzlich ein Reisepass notwendig. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise in das Vereinigte Königreich seit 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt, sieheEinreise und Zoll – Visum - Elektronischen Reisegenehmigung (ETA). Dies gilt auch für Schul- und Gruppenreisen. Seit Februar 2026 wird dieses Erfordernis konsequent umgesetzt. Beförderungsunternehmen sind angehalten, Passagiere, die keine gültige ETA vorweisen können, nicht mehr zu befördern. Nähere Informationen werden auf der Webseite der britischen Regierung bereitgestellt.
In den Britischen Überseegebieten werden sukzessive Online-Einwanderungs- und Zollformulare (ED Form) eingeführt. Weitere Hinweise sieheEinreise und Zoll.
Am 30. April 2026 wurde für das ganze Vereinigte Königreich die Bedrohungslage für Terrorismus von Stufe drei (von fünf) „Substantial“ auf vier „Severe“ angehoben.Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5). In den letzten fünf Jahren kam es zu verschiedenen Terroranschlägen in Innenstädten.
Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.
In Nordirland sind insbesondere während der „Marching Season“ von Mitte Juni bis Mitte August gewaltsame Auseinandersetzungen von rivalisierenden paramilitärischen Gruppen und Sicherheitskräften möglich.
In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. Vor allem in Großstädten werden vermehrt Mobiltelefone von auf Fahrrädern vorbeifahrenden Tätern entrissen (Snatching).
In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.
Das Klima im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) ist gemäßigt, in den Britischen Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.
Im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.
Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist ungefähr von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks- und Caicosinseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen und Hurrikans sowie erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.
Einige Britische Überseegebiete, insbesondere St. Helena und Montserrat, liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.
Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt für diese aber keine konsularischen Aufgaben wahr.
Für Anguilla, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) und Montserrat ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. In Tortola, auf den Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul, an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können.
Für die Kaimaninseln (Cayman Islands) und Turks- und Caicosinseln ist die deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig.
Für St. Helena (St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha) ist das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.
Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.
Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Visit Britain.
Es herrscht Linksverkehr. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollte sichergestellt werden, dass Scheinwerfer entsprechend eingestellt sind bzw. abgeklebt werden.
Die Promillegrenze beträgt 0,8; in Schottland 0,5.
Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linie verlangt langsames Heranfahren.
An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Schildern haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens.
Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt.
Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot, rote ein Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie ein absolutes Halte- und Parkverbot.
Bei Fahrten in den Großraum London müssen alle Fahrzeuge die erforderlichen Emissionsstandards der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) oder der Low Emission Zone (LEZ) erfüllen. Um festzustellen, ob die Standards eingehalten werden oder eine entsprechende Gebühr gezahlt werden muss, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die ULEZ und LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig.
Dies sollte zehn Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ist ein Fahrzeug nicht registriert, wird automatisch davon ausgegangen, dass die Standards nicht eingehalten werden und eine entsprechende Gebühr bzw. Strafzahlung wird fällig. Ausführliche Informationen erteilt die TfL.
Autoreisende müssen für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine "Grüne Deckungskarte" als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt.
Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.
Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, solange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency“ (DVLA) nachgelesen werden.
Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert.
Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ-Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales).
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nähere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise an einem britischen Flughafen, der Besitz verbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafe sind in der Regel die Folge.
Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 GBP pro illegal Einreisendem belegt.
Einfuhr und Besitz von Drogen sind strafbar.
Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Bei einer Einreise mit einem ab Mai 2024 ausgestellten Reisepass kann es bei Nutzung der eGates zu Fehlermeldungen kommen, die eine zusätzliche manuelle Passkontrolle erforderlich machen. Grund ist nach Mitteilung der UK Border Force ein Softwareproblem; eine Lösung ist in Vorbereitung.
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Personalausweise werden grundsätzlich nicht als Reisedokumente für EU-Bürger (außer für die Einreise nach Gibraltar) anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.
Es gelten bis auf Weiteres bestimmte Ausnahmetatbestände. EU-Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU-Bürger im Vereinigten Königreich über einen sog. Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, können weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren. Zur Vereinfachung des Datenabgleichs durch die britische Grenzpolizei sollte zusätzlich zu den Reisepassdaten auch der Personalausweis mit dem digitalen Nachweis des Aufenthaltsstatus (UKVI-Account) verknüpft sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum. Seit 2025 ist für jede Reise eine gültige Elektronische Reisegenehmigung (ETA) vorzuweisen (sieheElektronische Reisegenehmigung (ETA)).
In vielen anderen Fällen ist ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU-Studierende müssen vor Einreise ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. Eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.
Weitere Informationen und sowie Links zur Beantragung der ETA online oder zum Download der App bietet die britische Regierung.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für eine Einreise nach Großbritannien seit 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA), wenn nicht bereits ein anderer Aufenthaltstitel/ein Visum vorliegt. Seit Februar 2026 ist eine gültige ETA oder das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands zwingend nachzuweisen, andernfalls können Beförderungsunternehmen die Beförderung von Passagieren verweigern. Bei Nichtbeachtung können Zurückweisungen an der britischen Grenze nicht ausgeschlossen werden.
Die ETA kann über die vom britischen Innenministerium zur Verfügung gestellten ETA App oder online über die Webseite GOV.uk beantragt werden; der Antrag sollte mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf (mindestens drei Tage) gestellt werden. Die Beantragung ist gebührenpflichtig (16 GBP). Die Einschaltung oder Beauftragung externer Agenturen ist nicht erforderlich und kann zusätzliche Kosten verursachen. Die Gültigkeit der ETA kann überdiesen Link überprüft werden.
Die einmal erteilte Reisegenehmigung gilt für beliebig viele Einreisen für die Dauer von jeweils max. 180 Tagen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren (oder, sollte dies vor Ablauf der zwei Jahre der Fall sein, bis der für die Beantragung genutzte Reisepass seine Gültigkeit verliert).
Für Reisen in die britischen Überseegebiete, auf die Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man ist keine ETA erforderlich, es sei denn, die Anreise erfolgt über das Vereinigte Königreich.
Weitere Informationen, Hinweise (z.B. über den ETA Webchat) und (Video-) Anleitungen sowie Links zur Beantragung der ETA online oder zum Download der App bietet die britische Regierung.
Kanalinseln: Für Reisen auf die Kanalinseln Jersey und Guernsey sowie die Isle of Man ist mit Wirkung vom 23. April 2026 eine ETA erforderlich. Eine vor diesem Datum erteilte, gültige ETA ist ebenfalls nutzbar.
Überseegebiete /sonstige Inseln: Für Reisen in die britischen Überseegebiete ist derzeit keine ETA erforderlich.
Flughafentransit/Kreuzfahrten:Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich wird keine ETA benötigt, wenn der Transitbereich nicht verlassen wird und keine Grenzkontrolle passiert wird.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen benötigen eine ETA, wenn das Schiff im Vereinigten Königreichs anlegt.
Schulreisen: Auch Schülerinnen und Schüler benötigen für die Einreise nach Großbritannien im Rahmen von Schulreisen gültige Reisepässe sowie ETAs. Eine mögliche Ausnahme von der ETA- und Reisepasspflicht für deutsche Schulklassen ist bisher noch nicht in Kraft getreten.
Beantragung mit vorläufigem Reisepass: Bei der Online-Antragstellung kann der Schritt, den Pass mit dem Smartphone auszulesen, übersprungen und stattdessen ein Foto des Passes hochgeladen werden. Wichtig ist dabei, dass die maschinenlesbare Zeile sichtbar ist.
Personen mit Wohnsitz in Irland:Wer seinen Wohnsitz in Irland hat und innerhalb der Common Travel Area (von Irland nach Großbritannien und zurück) reist, benötigt keine ETA. Nachweise über den Wohnsitz in Irland sind ggf. vorzulegen.
Doppelstaater: Deutsche, die auch die britische oder irische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen bei Nutzung des britischen oder irischen Passes zur Einreise in das Vereinigte Königreich keine ETA.
Elektronische Visa (eVisa) für Aufenthalte über sechs Monate
Seit 2025 ersetzen elektronische Visa (eVisa) die bisherigen Nachweise des Einwanderungsstatus für Aufenthalte über sechs Monate im Vereinigten Königreich. Hierzu gehören z. B. die Biometric Residence Permit (BRP) bzw. Biometric Residence Card (BRC) sowie Visum-Vignettenaufkleber oder Einwanderungsstempel im Reisepass. Die BRC kann allerdings noch bis Ablauf ihrer Gültigkeit zur Einreise genutzt werden.
Um auf das eVisa zuzugreifen und den Aufenthaltsstatus nachzuweisen, ist ein Online-Konto bei „UK Visas and Immigration“ (UKVI) erforderlich. In diesem Konto muss stets ein gültiges Reisedokument – in der Regel der aktuelle Reisepass – hinterlegt sein. Wird ein neuer Pass ausgestellt oder ändern sich Angaben zur Person, ist das Konto unverzüglich zu aktualisieren, um Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise zu vermeiden. Personen, die im Rahmen des EU Settlement Scheme (Pre-settled oder Settled Status) registriert sind, verfügen in der Regel bereits über ein solches UKVI-Konto.
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht - z. B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen -, sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein. Empfohlen wird jedoch eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten nach dem geplanten Ausreisedatum.
Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: 180 Tage in 12 Monaten.
Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.
Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare (siehe unten) vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden oder vorab online ausgefüllt werden können.
Besucher können das bisherige Papierformular bei Einreise ausfüllen oder aber zur schnelleren Abfertigung am Flughafen die Bermuda Arrival Card vorab online ausfüllen. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und die Bestätigung entweder als Ausdruck mitführen oder auf dem Handy/mobilen Gerät speichern und bei Einreise vorzeigen. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung. Passagiere auf Kreuzfahrtschiffen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.
Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.
Die bisherigen Papierformulare wurden durch ein online auszufüllendes Einreise- und Zollformular (Online ED Form) ersetzt. Alle Reisenden müssen das Formular vor Abreise absenden und erhalten per E-Mail eine Bestätigung, die entweder als Ausdruck mitgeführt oder auf dem Handy/mobilen Gerät gespeichert und bei Einreise vorgezeigt werden muss. Das Onlineformular steht 72 Stunden vor Ankunft zur Verfügung.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch sechs Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig sein.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird ein “Visitor's pass”, gültig für drei Monate, ausgestellt.
Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Visum
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige ein Visum erforderlich, welches mindestens 14 Tage vor der geplanten Einreise beantragt werden muss.
Eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von 1 Mio. GBP sowie 500.000 GBP für eine etwaige Luftrettung sind für die Visumbeantragung erforderlich.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Für touristische Einreisen bei ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich.
Besucher müssen eine bestätigte und vollständig bezahlte Rückreise, eine Krankenversicherung, die auch die Kosten für eine medizinische Evakuierung nach Kapstadt abdeckt, sowie ausreichende Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts haben.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.
Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.
Bei Ein- und Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.
Seit 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU-Zollunion an. Seit diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die
Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.
Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Seit April 2025 dürfen Reisende kein Rind-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch sowie keine Milchprodukte mehr aus EU-Ländern für den persönlichen Gebrauch nach Großbritannien einführen, siehe weitere Informationen.
Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.
Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:
Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein. Für die Rückreise in die EU bedarf es lediglich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. Für die Rückreise in die EU ist somit kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich.
Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
In der englischen Grafschaft Kent ist es kürzlich zu einem Ausbruch von Meningitis B unter Studierenden gekommen. Wenige weitere Fälle traten an verschiedenen Schulen auf. Die britische Gesundheitsbehörde UKSHA hat umgehend alle notwendigen Maßnahmen zur Beendigung des Ausbruchs getroffen.
Für die direkte Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (und auch Gibraltar) sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care.
Eine Impfung gegen die Frühsommerenzephalitis FSME ist nicht erforderlich.
Reisende nach Montserrat müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind, und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen oder sich im Transit in einen Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
Dengueviren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Denguefieber.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen.
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Weitere Informationen siehe Chikungunya-Fieber.
Ein Malariarisiko besteht derzeit nicht. Importierte Malariafälle werden aber beobachtet.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.
Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.
Reisende auf die Pitcairn-Inseln müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind oder aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen. Für beide Territorien gilt:
Bitte beachten Sie bei Reisen auf das Chagos-Archipel und die Pitcairn-Inseln ebenfalls die Abschnitte Dengue-, Chikungunya-Fieber, Malaria, HIV/AIDS und Durchfallerkrankungen (s.o.).
Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.
Die medizinische Versorgung in den Britischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die Überseegebiete bewusst sein.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere wichtige Hinweise für Ihre Reise
Letzte Änderungen:
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
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Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.
Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude. Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine Waffenruhe bekannt gegeben.
Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt dennoch höchst volatil. Das Risiko einer kurzfristigen Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs sowie eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge bestehen unvermindert fort.
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.
Siehe Aktuelles
Die Sicherheitslage in Syrien bleibt angespannt. Während die Lage in Damaskus aktuell durch die Sicherheitskräfte der Regierung kontrolliert wird, gestaltet sich die Situation in weiten Teilen des Landes weiterhin volatil, fragmentiert und nur begrenzt vorhersehbar.
Es gab wiederholt lokal begrenzte bewaffnete Auseinandersetzungen in verschiedenen Teilen des Landes. In der nordostsyrischen Region Hassakeh und im Umfeld der Stadt Kobane wurde nach bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen syrischen Regierungstruppen und den Syrian Democratic Forces (SDF) zuletzt ein umfassender Waffenstillstand vereinbart. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass es kurzfristig erneut zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen kann. Die Versorgungslage ist teilweise sehr schwierig.
Trotz verbesserter Polizeipräsenz in den Großstädten und auf Verkehrsrouten zwischen diesen sind kriminelle Übergriffe (u.a. Entführungen, Überfälle) weiterhin keine Seltenheit.
Vor allem im Norden und Osten des Landes kommt es immer wieder zu Anschlägen mit unkonventionellen Sprengvorrichtungen (Sprengfallen).
Die Terrororganisation IS ist ebenfalls weiterhin im/aus dem Untergrund aktiv und nach wie vor in der Lage, überall im Land Anschläge zu verüben. Im Juni 2025 hat ein Selbstmordattentäter während eines Gottesdienstes in einer Kirche in Damaskus einen Sprengsatz gezündet; es gab zahlreiche Todesopfer und Verletzte.
In den Küstengebieten besteht weiterhin eine erhöhte Gefahrenlage; dort sind zahlreiche Entführungen und auch weiterhin extralegale Tötungen zu verzeichnen.
Einige Grenzübergänge sind nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen bzw. können ohne Vorankündigung kurzfristig geschlossen werden und eine Ausreise aus Syrien erschweren.
Zur Ausreise in die Türkei siehe Reise- und Sicherheitshinweis Türkei.
Die Lage ist geprägt von den Bemühungen der Regierung, das Gewaltmonopol wiederherzustellen. Herausforderungen bestehen weiterhin v.a. im Süden in den Provinzen Daraa, Quneitra und Sweida, im Nordosten in den Provinzen Hassakeh und Kobane sowie in den Küstenregionen. Hier stellen bewaffnete Kräfte die Autorität der Regierung weiterhin in Frage. Zuletzt kam es Ende 2025/Anfang 2026 zu bewaffneten Auseinandersetzungen der syrischen Sicherheitskräfte mit den Syrian Democratic Forces (SDF) im Nordosten des Landes. Die Einhaltung der vereinbarten Waffenruhe zwischen Regierung und SDF sollte aufmerksam verfolgt werden.
Auf die Reise- und Sicherheitshinweise der weiteren Staaten in der Region wird ergänzend hingewiesen.
Das allgemeine Gewaltrisiko und die Gefahr, Opfer von Kriminalität zu werden, sind auch aufgrund der sehr geringen Polizeipräsenz und noch nicht vollumfänglich funktionierender Sicherheitsstrukturen sehr hoch. Zuletzt haben Angriffe auf Checkpoints bzw. militärische Posten der Regierung im Nordosten des Landes zugenommen. Ausländer können in allen Landesteilen jederzeit Opfer einer Entführung werden, insbesondere abseits der großen Zentren und Straßen.
Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden.
Das Verhalten und der jeweilige Ausbildungsstand der syrischen Sicherheitsbehörden lassen sich oft schwer abschätzen. Unvorhersehbare oder willkürliche Handlungen von Sicherheitskräften können daher nicht ausgeschlossen werden. Ortswechsel in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.
Syrien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
In der Küstenzone herrscht mediterranes, in Damaskus, Aleppo und im Landesinneren kontinentales Klima mit trockenen Sommern und kalten, teils feuchten Wintern.
Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Dürreperioden kommen. In den Wintermonaten können Überschwemmungen auftreten.
Die Deutsche Botschaft Damaskus ist für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. In akuten Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien daher nur äußerst eingeschränkte konsularische Hilfe geleistet werden.
Für konsularische Dienstleistungen verbleibt die Zuständigkeit bis auf Weiteres bei der Botschaft Beirut.
Es wird darauf hingewiesen, dass organisierte Reisen über – zum Teil auch in Deutschland ansässige – Reiseunternehmen in Syrien keinen besseren Schutz vor Sicherheitsvorfällen bieten.
Die Infrastruktur im Land hat unter dem anhaltenden Konfliktgeschehen erheblich gelitten.
In den Städten und auf den Hauptverbindungsstraßen Syriens gibt es nach wie vor militärische Kontrollposten, an denen mit umfassenden und gegebenenfalls ungeregelten Kontrollen gerechnet werden muss. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei auch zu Forderungen nach Geldzahlungen, zu Schusswechseln oder zu willkürlichen Festnahmen kommen kann. Insbesondere Frauen sind bei diesen Kontrollen einem erhöhten Risiko von Übergriffen ausgesetzt. Überlandstraßen und Autobahnen sind zeitweise gesperrt. Fehlende Fahrdisziplin, schlechte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards für Fahrzeuge führen zu einer hohen Unfallrate.
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Der islamische Glaube ist Teil der syrischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind von Sonnenauf- bis -untergang auch Nichtmuslimen untersagt.
Homosexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Seit dem 8. Dezember 2024 soll es vermehrt zu tätlichen Angriffen auf LGBTIQ-Personen gekommen sein. Aus allen Landesteilen sind Fälle sexualisierter Gewalt dokumentiert.
Es ist in Syrien generell verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird umfassend ausgelegt. Er kann neben klar erkennbaren Kasernen, Polizeistationen und Militärcheckpoints oder Flughäfen auch schwerer zu identifizierende Infrastruktur wie z. B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Auslandsvertretungen von Drittstaaten, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude einschließen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden. Beim Fotografieren sollte allgemeine Zurückhaltung gewahrt werden, da es als versuchte Spionage gewertet werden kann. Festnahme und Inhaftierung können die Folge sein.
Drogendelikte werden streng geahndet und führen zu hohen Strafen.
Landeswährung ist das Syrische Pfund (SYP). In Syrien können weiterhin keine Kreditkarten genutzt werden. Dies gilt für Geldautomaten, Hotels und sonstige mögliche Einsatzorte. Es muss mit Bargeld bezahlt werden. Das SYP kann nicht außerhalb Syriens umgetauscht werden; ein Geldwechsel kann nur am Flughafen, in Banken und Wechselstuben in Syrien erfolgen. Gehobene Restaurants und Hotels akzeptieren in der Regel Zahlungen in USD, teilweise auch in EUR. Geldwechsel auf der Straße ist nicht erlaubt.
Siehe Sicherheit – Reisewarnung
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Vor Reisen nach Syrien wird gewarnt.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Änderungen können jederzeit erfolgen.
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum sollte bei der für das Wohnsitzland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin, beantragt werden. Einreisebestimmungen können sich – auch kurzfristig – ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon Kenntnis erlangt. Vor jeder Reise sollten daher die aktuellen Regeln zur Einreise bei der zuständigen syrischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Die deutschen Auslandsvertretungen können keine Einreiseunterstützung z.B. in Form der Ausstellung konsularischer Bescheinigungen leisten.
An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern ist die Erteilung syrischer Visa nicht immer möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Ausländern, die illegal nach Syrien einreisen, droht eine mehrjährige Haftstrafe sowie eine hohe Geldstrafe.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) kann die Einreise - auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat – verweigert werden. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Hinweis: Änderungen können jederzeit erfolgen.
Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. Sie unterliegen somit - auch mit einer doppelten Staatsangehörigkeit - uneingeschränkt und ausschließlich den für syrische Staatsangehörige geltenden Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen in Syrien (z.B. illegale Ausreise) können damit grundsätzlich von den syrischen Behörden bei Rückkehr verfolgt werden.
Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5.000 USD muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.
Die Einfuhr elektronischer Geräte und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS-Geräten sollte verzichtet werden.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten“ an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten, vor allem in der Al Hasakah-Region endemisch. Der letzte Fall wurde 2004 gemeldet, wobei das Monitoring seit 2010 aufgrund des Konflikts unterbrochen ist. Das Infektionsrisiko besteht in der Zeit von Mai bis Oktober und kann insgesamt als gering eingeschätzt werden. Länderinformationen stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, u.a. Infektionen mitGardia lamblia, Typhus und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.
Tuberkulose, Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut kommen vor.
Bedingt durch den anhaltenden Konflikt hat auch die medizinische Versorgung stark gelitten und steht nicht verlässlich zur Verfügung.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Im Vorfeld der am 31. Mai 2026 anstehenden ersten Runde der Präsidentschaftswahl ist die Sicherheitslage in Kolumbien angespannt. Seit 24. April 2026 erschüttert eine Serie von Bomben- und Drohnenanschlägen den Südwesten des Landes, schwerpunktmäßig die Regionen Cauca und Valle del Cauca, mit weiteren Vorfällen in Nariño und Huila. Es gab Todesopfer und Verletzte. Die Panamericana ist zwar befahrbar, die Sicherheitslage entlang der Strecke bleibt jedoch kritisch. Die Militär- und Polizeipräsenz in den betroffenen Gebieten wurde verstärkt, sieheSicherheit.
Siehe Aktuelles
Vor Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela der Departamentos Norte de Santander und Cesar wird gewarnt.
Von Reisen in die nachfolgenden Departamentos bzw. Gebiete wird dringend abgeraten:
Fahrten in den genannten Gebieten sollten ausschließlich bei Tageslicht auf Hauptrouten erfolgen, siehe Reiseinfos.
Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschlechtert. Die Friedensgespräche mit der FARC-Dissidenz und ELN sind ausgesetzt. Anfang 2025 waren Kampfhandlungen zwischen organisierten Gruppen in der nordöstlichen Provinz Norte de Santander (Grenzgebiet zu Venezuela) ausgebrochen; es kam zu größeren Fluchtbewegungen unter der Zivilbevölkerung. Die Region ist seither nicht zur Ruhe gekommen. Weitere Gruppen (ELN, EPL, FARC-Dissidenten sowie Gruppen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität) liefern sich in Norte de Santander, aber auch in anderen Teilen des Landes (Cesar, Bolívar, Córdoba, Guaviare, Norden von Antioquia und Caquetá) immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen. Die genannten Gruppierungen sind in vielfältigen Deliktsfeldern (Drogenhandel, illegaler Bergbau, Schmuggel, Erpressung, Entführung, Anschläge, Gewalt- und Tötungsdelikte usw.) aktiv und gehen aggressiv gegen Eindringlinge bzw. potentielle Opfer vor. Dies gilt insbesondere in den Grenzregionen Kolumbiens zu Venezuela und Ecuador und in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten. Dort ist die staatliche Kontrolle weiterhin nicht gewährleistet. Auch wenn Touristen in der Regel nicht Ziel von Anschlägen sind, besteht die Gefahr von Kollateralschäden.
Demonstrationen, Protestaktionen und Streiks können insbesondere in großen Städten in Kolumbien jederzeit stattfinden. Verkehrsbehinderungen und Straßenblockaden, auch vor Grenzübergängen wie nach Ecuador und Venezuela, sowie gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Illegale Gruppierungen (Guerilla und organisierte Kriminalität im Bereich Drogen) haben in weiten Landstrichen Landminen gelegt. Schon wenige Schritte neben geteerten Straßen und festen Schotterpisten besteht die Gefahr, auf eine Mine zu treten. Informationen zur Verteilung der verminten Gebiete finden sich z.B. unter DescontaminaColombia.
Im Grenzgebiet zu Venezuela muss auch auf befestigten Straßen mit Sprengfallen gerechnet werden, die Militärpatrouillen gelten, aber auch von zivilen Fahrzeugen ausgelöst werden und letale Wirkung entfalten können.
Die Kriminalitätsrate (insbesondere Straßendiebstähle und Wohnungseinbrüche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft sind hoch. Dies gilt sowohl für landschaftlich reizvolle Gegenden/Wanderwege als auch für die Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren.
Selbst tagsüber muss in belebten Straßen mit Raubüberfällen und Trickdiebstahl gerechnet werden. Mit Einbruch der Dämmerung besteht bei Überfällen eine erhöhte Gefahr für Gewaltanwendung. Ein Besuch von Vierteln, die als soziale Brennpunkte gelten, sollte auch tagsüber und in Großstädten, die ansonsten als einigermaßen sicher gelten, vermieden werden. In diesen Vierteln ist die Polizei wenig präsent und es bestehen oft wenig Hemmungen, Gewalt anzuwenden bis hin zu Tötungsdelikten.
Bei Taxifahrten besteht die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder einer Kurzzeitentführung zu werden, bei der die Täter in der Regel Kreditkarten samt PIN abnötigen, um an Geldautomaten Bargeld vom Konto des Opfers abzuheben. Orts- und sprachunkundigen Fahrgästen widerfährt dies bisweilen sogar bei Benutzung der regulären gelben Taxis am Flughafen Bogotá. Über eine App gebuchte Fahrten, (z. B. bei Firmen wie Uber; CABIFY) gelten als sicherer, da der Fahrer bei der entsprechenden Firma registriert ist.
Insbesondere in Bogotá und Medellín ist ein starker Anstieg von Scopolamin-Überfällen (K.-o.-Tropfen) zu beobachten, welche oft in Verbindung mit Onlinebekanntschaften über Datingwebseiten und -Apps stehen. Diese Droge macht Opfer willenlos und beinflussbar. Kriminelle betäuben ihre Opfer, indem sie das Pulver in Getränke, Essen, Süßigkeiten oder Zigaretten geben oder in das Gesicht des Opfers pusten, um diese anschließend auszurauben. Eine zu hohe Dosis Scopolamin kann tödlich sein. Einige Touristen berichteten von untergeschobenen Drogen bei Straßenkontrollen.
Reisende werden zudem gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht.
Siehe Aktuelles
Kolumbien liegt in einer seismisch aktiven Zone. Im Bereich der Kordilleren im Westteil Kolumbiens ist mit einer erhöhten Erdbebengefahr zu rechnen. Auch gibt es einige aktive Vulkane.
Das Klima ist überwiegend tropisch oder subtropisch, in höheren Lagen wie in Bogotá auch gemäßigt.
Von April bis Mitte Juni und im Oktober und November ist in Kolumbien Regenzeit, in der es zu heftigen Regenfällen, häufig mit Überschwemmungen und Erdrutschen kommt.
An der Nordküste am karibischen Meer ist von Juni bis Dezember Wirbelsturmsaison.
Siehe Aktuelles
Die kolumbianischen Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich.
Aufgrund des schlechten Straßenzustands und der gebirgigen Topographie besteht allerdings ein erhöhtes Unfallrisiko; mit langen Fahrtzeiten ist zu rechnen.
Zudem können jederzeit Behinderungen durch Erdrutsche oder Streiks entstehen, weshalb bei Fahrten mit eigenem oder Mietwagen gründlich geplant und vorab die aktuelle Lage geprüft werden sollte. In den Städten und auf Hauptverkehrsverbindungen sind die aktuellen Angaben von Internetservices wie Wayzz oder Google-Maps in der Regel korrekt.
Außerhalb der großen Städte und insbesondere in den Naturparks gibt es keine flächendeckende Internet- und Mobilfunkverbindung.
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar ausreichend, der internationale Führerschein ist jedoch für die Praxis empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Für den Besuch einiger Nationalparks ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung erforderlich.
Die Impfung ist kostenlos am Flughafen El Dorado/Bogotá sowie in diversen Impfzentren möglich, wirksamer Impfschutz entsteht aber erst nach zehn Tagen. Daher wird das Impfdatum bei Eintritt in die betreffenden Parks genau kontrolliert.
Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage von oft über 5.000 m und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenes Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Eine flächendeckende, zuverlässig erreichbare Bergwacht existiert nicht, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich.
Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, in indigenen Gemeinschaften, insbesondere in Putumayo und der Amazonasregion, an Zeremonien, z.B. zur spirituellen Reinigung teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogen Substanzen angeboten werden. Diese sind in Kolumbien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht erreichbar. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt. Der Inhaltsstoff fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz; Einfuhr und Vertrieb ohne Genehmigung sind strafbar.
Homosexuelle Handlungen sind nicht strafbar; die Akzeptanz in der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Bereich allerdings nicht sehr ausgeprägt.
Drogendelikte wie Drogenbesitz und – schmuggel werden hart bestraft. Langjährige Haftstrafen müssen in kolumbianischen Gefängnissen verbüßt werden.
Landeswährung ist der kolumbianische Peso (COP). EUR können in Wechselstuben in Landeswährung umgetauscht werden. Die Akzeptanz von Kreditkarten (VISA und Mastercard) ist weit verbreitet; auch das Abheben an Geldautomaten ist damit in der Regel möglich.
Siehe Aktuelles
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Anmerkungen:
Reisende müssen sich innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise (und erneut 72 Stunden vor der Ausreise) über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden.
Nähere Auskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium, die kolumbianischen Auslandsvertretungen oder die Migrationsbehörden.
Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und zum Zeitpunkt der Einreise mindestens für die beabsichtige Aufenthaltsdauer gültig sein.
Es sind Fälle bekannt geworden, dass Reisenden mit Reisedokumenten, die nicht mehr als sechs Monate über das Datum der geplanten Ausreise hinaus gültig waren, die Einreise nicht gestattet wurde.
Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung oder eingerissene Seiten) führen in der Regel zu Einreiseverweigerung.
Bei der Einreise kann die Vorlage eines Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt werden.
Reisende, die ihren aktuellen Pass jemals als verloren oder gestohlen gemeldet haben, sollten sich vor der Abreise vergewissern, dass die Meldung in der Interpol-Datei vollständig gelöscht ist. Andernfalls wird die Einreise in der Regel verweigert.
Bei Einreise an den Flughäfen wird das gesamte Gepäck per Scanner kontrolliert. Bisweilen finden außerdem verdachtsunabhängige körperliche Durchsuchungen auf Drogen statt.
Bei Gepäckdurchsuchungen wegen Drogenverdachts sollte unbedingt versucht werden, einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen.
Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. Die Immigrationsbehörde „Migración Colombia“ legt an den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer fest. Bei der Einreisekontrolle sollten die Grenzbeamten daher durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o. ä. um Genehmigung einer Aufenthaltsdauer gebeten werden, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt.
Die zunächst maximal mögliche Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, verlängerbar um weitere 90 Tage. Bei Einreise auf dem Landweg sollte unbedingt auf die Anbringung des Einreisestempels geachtet werden, da es andernfalls Probleme bei der Ausreise gibt und im Regelfall eine Geldstrafe gezahlt werden muss.
Gerade an der Grenze von Ecuador nach Kolumbien lassen Überlandbusse sich gern „durchwinken“, ohne ihren Fahrgästen Zeit für die Einreiseformalitäten zu lassen.
Wer über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleiben möchte, muss rechtzeitig vor Ablauf des bereits genehmigten Zeitraums bei der Migración Colombia eine (gebührenpflichtige) Verlängerung beantragen. Migración Colombia ist in allen größeren Städten des Landes vertreten. In der Regel wird eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage gewährt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei Überschreitung des genehmigten Zeitraums muss bei Ausreise mit der Zahlung einer hohen Geldstrafe gerechnet werden.
Für Minderjährige, die (auch) kolumbianische Staatsangehörige sind (z.B. deutsch-kolumbianische Doppelstaater) ist die Ausreise aus Kolumbien nur mit schriftlicher, notariell beglaubigter Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils möglich. Das gilt selbst dann, wenn der betreffende Elternteil zum Flughafen begleitet und auch, wenn er/sie sich nicht in Kolumbien befindet. Darüber hinaus kann die Vorlage der Geburtsurkunde mit spanischer Übersetzung und Apostille auch bei Inlandsreisen verlangt werden.
Reisende, die aus oder über Brasilien (und anderen Ländern) einreisen oder dort länger als 24 Stunden im Transit verbracht haben, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die oft bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt wird, s. auch Gesundheit - Impfschutz.
Seit 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Ecuador.
Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD möglich.
Die Ausfuhr von kolumbianischen Kulturgütern, Antiquitäten und Wildtieren ist untersagt.
Informationen für die Einreise mit Haustieren bietet die deutsche Botschaft in Bogotá.
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Reisende ab dem Alter von einem Jahr, die aus Angola, Brasilien, der Demokratischen Republik Kongo oder Uganda einreisen oder dort länger als 12 Stunden im Transit verbracht haben, müssen bei Einreise eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Ohne diesen Nachweis kann die Beförderung insbesondere an den brasilianischen Abflughäfen abgelehnt werden. Zu beachten ist auch die Zehn-Tage-Frist für die Wirksamkeit und damit Gültigkeit der Impfung.
Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Gelbfieber empfohlen. Zuletzt häuften sich Gelbfieber-Fälle u.a. in den Regionen Tolima, Huila, Cauca, Nariño, Putumayo, Caldas, Meta, Vaupés, Guaviare und Caquetá. Nicht empfohlen wird die Gelbfieberimpfung bei Reisen ausschließlich nach Bogotá, das Departamento San Andrés und Providencia sowie Gebiete oberhalb von 2.300 Höhenmetern. In den Städten Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín ist eine Gelbfieberimpfung nicht generell empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut angeraten.
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
Die Medizinische Versorgung ist in den größeren Städten, insbesondere in Bogotá, zufriedenstellend und in vielen Bereichen auf dem Stand von Wissenschaft und Technik. Sie nimmt auf dem Land jedoch stark ab. Gleiches gilt für die Rettungsketten. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden.
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Gelbfiebergebiete umfassen die meisten Gebiete unterhalb von 2.300 Höhenmetern (Ausnahmen: Bogotá, Departamento San Andrés und Providencia). Der Anteil an der überwiegend vorkommenden Malaria tertiana, verursacht durch Plasmodium vivax, beträgt 63%. 36% entfallen auf die Malaria tropica, verursacht durch Plasmodium falciparum, und Mischinfektionen. 1% entfällt auf andere. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung. Das Malariarisiko besteht ganzjährig und ist regional unterschiedlich:
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die auftreten können: Chikungunya-Fieber, Denguefieber, Leishmaniose, lymphatische Filariosen,Oropouche-Fieber, West-Nil-Fieber und Zikavirus-Infektionen.
Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen. Fleckfieber wird durch Läuse, Milben, Zecken und Flöhe übertragen.
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.
HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt in Kolumbien inzwischen seltener über Hunde, sondern vermehrt über Katzen. In Kolumbien kommen zahlreiche Schlangen vor.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
Reisen ans Meer in Verbindung mit Schwimmen und Wassersport können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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